Autor Thema: Jahressonderzahlung TVÖD VKA Kommunen  (Read 2400 times)

Philipp675

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Jahressonderzahlung TVÖD VKA Kommunen
« am: 27.10.2022 10:00 »
Guten Tag,

hinsichtlich der Jahressonderzahlung im TVÖD hätte ich eine Frage.

Der Sachverhalt lautet wie folgt:

Innerhalb des Bemessungszeitraumes für die Jahressonderzahlung habe ich 6 Wochen Haushaltshilfe zur Unterstützung meiner Freundin im Haushalt in Anspruch genommen (aufgrund Geburt eines Kindes).

Von meinem Arbeitgeber wurde ich unbezahlt freigestellt.

Der durch die Haushaltshilfe entstandene Verdienstausfall wurde von der Krankenkasse übernommen.

Wird der Verdienstausfall der Jahressonderzahlung angerechnet oder nicht ?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Mfg

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Antw:Jahressonderzahlung TVÖD VKA Kommunen
« Antwort #1 am: 27.10.2022 12:14 »
Müsste ein Fall der Protokollerklärung zu § 20 Absatz 2 TVöD sein:

Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.


Was die Krankenkasse gezahlt hat, findet m.W.n. keine Berücksichtigung.