Autor Thema: [Allg] Frage an Landesbeamte mit pauschaler Beihilfe in der gesetzlichen KV  (Read 2694 times)

Nop

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Hallo liebe gesetzlich Versicherte im Forum,

darf die pauschale Beihilfe zu meinen monatlichen Bruttoentgelt gezählt werden und damit meinen Krankenversicherungsbeitrag erhöhen?
Wie funktioniert das bei Euch?
Bei einem vergleichbaran Arbeitnehmer würde sie als "Arbeitgeberanteil" ja im Brutto auf dem Lohnzettel nicht einmal auftauchen, oder?

Zum Hintergund:
Ich bin verbeamteter Grundschullehrer aus Brandenburg und habe mich wegen meiner Kids freiwillig gesetzlich krankenversichert und gegen eine private Krankenversicherung entschieden. Auf meinen Antrag hin erhalte ich pauschale Beihilfe.

Die pauschale Beihilfe, die ich als "Arbeitgeberanteil" zur Krankenversicherung erhalte, erhöht laut Entgeltbescheinigung mein Bruttoeinkommen, obwohl sie direkt wieder an die Krankenkasse abfließt.

Dadurch steigen meine KV und PV-Beiträge,
die dann wieder meine pauschale Beihilfe erhöhen,
dadurch steigen meine KV und PV-Beiträge,
die dann wieder meine pauschale Beihilfe erhöhen,
usw...

Ein bürokratisches Perpetuum Mobile mit viel Zettelwirtschaft. :-X

Vielen Dank für Eure Antworten
Norbert
« Last Edit: 29.10.2022 02:58 von Admin2 »

mmp

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Die PB wird als "weitere Bezüge" auf dem Besoldungsnachweis aufgeführt. Der Betrag ist "Netto".

Nop

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Halo MMP,
danke für deine Antwort. Kann du bitte etwas genauer ausführen, welche Konsequenzen das für die Höhe deines KV-Beitrages hat? "Netto" bezieht sich für mich auf's Steuerrecht. Wie meinst du "Netto" in Bezug auf dem KV-Beitrag?


Nop

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Ich glaube, dass ich mit der Unterstützung von Mitgliedern der Seite "Lehrerforen" eine Lösung gefunden habe.


Auf meiner Entgeltbescheinigung sieht es im Bereich Einkommen so aus:

JLL Grundbezug ...€
NNN pausch. Beihilfe ...€
---------------------------------
Summe Gesamtbrutto ...€




Bei den Erklärungen der Abkürzungen zum "Muster einer Gehaltsmitteilung BeamtInnen Niedersachsen" steht, wenn man es mit einer Suchmaschine sucht:


Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen:

Stelle 1
J = Bezügebestandteil fließt in Summe Gesamtbrutto ein
N = bruttounwirksam

Stelle 2
L = Teil des steuerpflichtigen Brutto
E = Teil der sonstigen Bezüge
N = unwirksam

Stelle 3 (bei beamteten Personen meistens unwesentlich)
L = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto ein
E = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ ein
N = unwirksam
[/b]

Ich übersetze das so: Meine Krankenkasse muss die pauschale Beihilfe bei der Beitragsberechnung außen vor lassen.

dieblume

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Hallo,

was für eine Krankenkasse eine beitragspflichtige Einnahme ist, und was nicht, wird durch den Spitzenverband der Krankenkassen festgelegt:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

Im dort zu findenden "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V (vom 20. März 2020)" findet man unter der Einnahmeart (P) "Pauschale Beihilfe an Beamte und Versorgungsempfänger der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen", dass eine Anrechnung nicht erfolgt (PDF Site 18).

LG

totoughtotame

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Zumindest in meinem Bundesland (HB) bestimmt sich das GKV Brutto aus den Bruttobezügen der Besoldung. Die pauschale Beihilfeauszahlung wird nicht obenauf gerechnet. Im Grunde verhält es sich also, wie bei jedem anderen Angestellten auch. Ich denke auch nicht, dass das in anderen Bundesländern anders geregelt sein könnte.