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Rückforderung überzahlten Entgelts - ab Kenntnis?

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Isie:
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts  besteht keine Pflicht zur Kontrolle der Gehaltsabrechnungen. Es besteht lediglich die Verpflichtung, den Arbeitgeber über eine ungewöhnlich hohe Gehaltszahlung zu informieren.

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