Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückforderung überzahlten Entgelts - ab Kenntnis?
			Isie:
			
			Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts  besteht keine Pflicht zur Kontrolle der Gehaltsabrechnungen. Es besteht lediglich die Verpflichtung, den Arbeitgeber über eine ungewöhnlich hohe Gehaltszahlung zu informieren.
		
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