Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückforderung überzahlten Entgelts - ab Kenntnis?
Kat:
Dass Du nicht recherchierst, ist aber Dein Problem und nciht das des Arbeitgebers.
Organisator:
--- Zitat von: rasgueadoGT am 29.11.2022 14:47 ---Woraus leitest du meine Bösgläubigkeit und das frühzeitige Erkennen, dass ich zuviel Gehalt erhalten habe, ab? Also mir persönlich ist es im August aufgefallen, als ich auch die Personalstelle informierte. Ich bin -wie schon gesagt- kein Personalsachbearbeiter, wenn mein Monats-Netto also mal etwas schwankt, schiebe ich das auf Energiepauschalen, TVöD-Einmalzahlungen und ähnliches. Aber ich recherchiere nicht sofort hinterher, ob da etwas falsch berechnet wurde bei dem Rechenzentrum. Woraus schöpfst du denn dein Wissen?
--- End quote ---
Ich leite es daraus ab, dass sich dein Gehalt geändert hat und du verpflichtet bist, die Ursachen dafür zu prüfen. Dies ist relativ einfach, da du eine Gehaltsabrechnung erhalten hast, mindestens zu den Monaten, in denen sich der Zahlbetrag ändert. So ist dir sogar der Grund für den zu hohen Zahlungsbetrag aufgefallen, nämlich die falsche Stufe. Dass du dass zu spät gemacht hast, führt zu dem Rückforderungsanspruch, der tariflich geregelt ist.
Opa:
--- Zitat von: rasgueadoGT am 29.11.2022 14:47 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.11.2022 16:10 ---
--- Zitat von: rasgueadoGT am 02.11.2022 15:52 ---Aber da sieht man mal wieder, die Ehrlichen beißen die Hunde.
--- End quote ---
Ist das so? Wenn ein Arbeitnehmer bösgläubig ist, also in dem konkreten Fall die Überzahlung der Bezüge erkennt, darauf nicht reagiert und dann noch dem AG mit der tariflichen Ausschlussfrist kommt frage ich mich, ob der AG noch weiterhin vertrauensvoll mit dem AN zusammenarbeiten möchte.
--- End quote ---
Woraus leitest du meine Bösgläubigkeit und das frühzeitige Erkennen, dass ich zuviel Gehalt erhalten habe, ab? Also mir persönlich ist es im August aufgefallen, als ich auch die Personalstelle informierte. Ich bin -wie schon gesagt- kein Personalsachbearbeiter, wenn mein Monats-Netto also mal etwas schwankt, schiebe ich das auf Energiepauschalen, TVöD-Einmalzahlungen und ähnliches. Aber ich recherchiere nicht sofort hinterher, ob da etwas falsch berechnet wurde bei dem Rechenzentrum. Woraus schöpfst du denn dein Wissen?
--- End quote ---
Du schreibst doch selber:
„Meine Mitteilung an den Arbeitgeber am 24.08 lautete (Zitat:) "ich habe den Eindruck, bei meiner Gehaltsabrechnung ist etwas schief gelaufen.
Eigentlich dürfte ich noch nicht in Stufe 4 sein, da die Stufenlaufzeit im Juni 2020 m.E. neu zu laufen begonnen hatte, mit meinem damaligen Stellenwechsel?!“
Wenn du damit am 24.08.2022 nicht dokumentiert bösgläublg warst, muss der Begriff neu definiert werden. Daran ändern auch Wörter wie „Eindruck“ oder „eigentlich“ nichts.
rasgueadoGT:
--- Zitat von: Organisator am 29.11.2022 17:06 ---
--- Zitat von: rasgueadoGT am 29.11.2022 14:47 ---Woraus leitest du meine Bösgläubigkeit und das frühzeitige Erkennen, dass ich zuviel Gehalt erhalten habe, ab? Also mir persönlich ist es im August aufgefallen, als ich auch die Personalstelle informierte. Ich bin -wie schon gesagt- kein Personalsachbearbeiter, wenn mein Monats-Netto also mal etwas schwankt, schiebe ich das auf Energiepauschalen, TVöD-Einmalzahlungen und ähnliches. Aber ich recherchiere nicht sofort hinterher, ob da etwas falsch berechnet wurde bei dem Rechenzentrum. Woraus schöpfst du denn dein Wissen?
--- End quote ---
Ich leite es daraus ab, dass sich dein Gehalt geändert hat und du verpflichtet bist, die Ursachen dafür zu prüfen. Dies ist relativ einfach, da du eine Gehaltsabrechnung erhalten hast, mindestens zu den Monaten, in denen sich der Zahlbetrag ändert. So ist dir sogar der Grund für den zu hohen Zahlungsbetrag aufgefallen, nämlich die falsche Stufe. Dass du dass zu spät gemacht hast, führt zu dem Rückforderungsanspruch, der tariflich geregelt ist.
--- End quote ---
Woraus leitet sich diese Pflicht, meine Gehaltsabrechnungen penibel zu kontrollieren ab, kannst du mir das vlt. noch ohne viel Mühe kurz benennen? Davon wusste ich nämlich nichts. Zumindest wenn es sich nicht um ganz auffällig hohe Beträge handelt (also 10% über Vormonat..). Danke dir im Voraus!
rasgueadoGT:
--- Zitat von: Opa am 29.11.2022 17:17 ---
--- Zitat von: rasgueadoGT am 29.11.2022 14:47 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.11.2022 16:10 ---
--- Zitat von: rasgueadoGT am 02.11.2022 15:52 ---Aber da sieht man mal wieder, die Ehrlichen beißen die Hunde.
--- End quote ---
Ist das so? Wenn ein Arbeitnehmer bösgläubig ist, also in dem konkreten Fall die Überzahlung der Bezüge erkennt, darauf nicht reagiert und dann noch dem AG mit der tariflichen Ausschlussfrist kommt frage ich mich, ob der AG noch weiterhin vertrauensvoll mit dem AN zusammenarbeiten möchte.
--- End quote ---
Woraus leitest du meine Bösgläubigkeit und das frühzeitige Erkennen, dass ich zuviel Gehalt erhalten habe, ab? Also mir persönlich ist es im August aufgefallen, als ich auch die Personalstelle informierte. Ich bin -wie schon gesagt- kein Personalsachbearbeiter, wenn mein Monats-Netto also mal etwas schwankt, schiebe ich das auf Energiepauschalen, TVöD-Einmalzahlungen und ähnliches. Aber ich recherchiere nicht sofort hinterher, ob da etwas falsch berechnet wurde bei dem Rechenzentrum. Woraus schöpfst du denn dein Wissen?
--- End quote ---
Du schreibst doch selber:
„Meine Mitteilung an den Arbeitgeber am 24.08 lautete (Zitat:) "ich habe den Eindruck, bei meiner Gehaltsabrechnung ist etwas schief gelaufen.
Eigentlich dürfte ich noch nicht in Stufe 4 sein, da die Stufenlaufzeit im Juni 2020 m.E. neu zu laufen begonnen hatte, mit meinem damaligen Stellenwechsel?!“
Wenn du damit am 24.08.2022 nicht dokumentiert bösgläublg warst, muss der Begriff neu definiert werden. Daran ändern auch Wörter wie „Eindruck“ oder „eigentlich“ nichts.
--- End quote ---
Hallo "Opa" :), leider bist du hier -wie es sich für einen Opa gehört- leider etwas langsam.
Es geht natürlich nicht um den Bereich ab 24.8, sondern die Monate davor. Wie du deinen Vorrednern hier im Thread entnehmen kannst, war ich nach deren Ansicht wohl auch für die Monate davor "bösgläubig" bzw. habe meine Pflicht zur genauen Kontrolle der Gehaltsabrechnungen versäumt von Mai bis Juli..
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version