Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückforderung überzahlten Entgelts - ab Kenntnis?
rasgueadoGT:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.10.2022 06:57 ---Mir ist nicht ganz klar, warum bei dir §37 TVÖD nicht vollumfänglich gelten sollte.
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Nach meinem Verständnis, regelt § 37 TVöD nur den zeitlichen Rahmen für die Rückforderung. Weitere Ausschlussgründe könnten sich dabei aus 812 ff. BGB ergeben.
MH:
Ich frage mich, warum haben Sie das zuviel bezahlte Gehalt nicht erstmal auf die Seite gelegt? Habe Sie das ausgegeben trotz des Wissens, dass es Ihnen eigentlich nicht zusteht? Man kann doch damit rechnen, dass der AG, vor allem weil Sie diesen selbst darüber in Kenntnis gesetzt hatten, das Geld wieder zurück möchte.
rasgueadoGT:
--- Zitat von: MH am 01.11.2022 17:41 ---Ich frage mich, warum haben Sie das zuviel bezahlte Gehalt nicht erstmal auf die Seite gelegt? Habe Sie das ausgegeben trotz des Wissens, dass es Ihnen eigentlich nicht zusteht? Man kann doch damit rechnen, dass der AG, vor allem weil Sie diesen selbst darüber in Kenntnis gesetzt hatten, das Geld wieder zurück möchte.
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Ich frage mich, was das mit der Frage und dem Forums-Zweck zu tun hat? :D
Natürlich habe ich das Geld an die Seite gelegt und könnte es notfalls aufbringen.
Aber es widerstrebt meinem Gerechtigkeits-Empfinden schon sehr, wenn ich nun für meine Ehrlichkeit bestraft werden soll (meine damit Rückforderung für August und September). Wenn ich die falsche Stufenlaufzeit einfach so hätte weiterlaufen lassen und der AG merkt es erst nach einem Jahr, hätte ich schön für ganze 6 Monate Differenz "behalten" dürfen, da er ja nur für 6 Monate zurückfordern kann. Aber da sieht man mal wieder, die Ehrlichen beißen die Hunde.
Organisator:
--- Zitat von: rasgueadoGT am 02.11.2022 15:52 ---Aber da sieht man mal wieder, die Ehrlichen beißen die Hunde.
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Ist das so? Wenn ein Arbeitnehmer bösgläubig ist, also in dem konkreten Fall die Überzahlung der Bezüge erkennt, darauf nicht reagiert und dann noch dem AG mit der tariflichen Ausschlussfrist kommt frage ich mich, ob der AG noch weiterhin vertrauensvoll mit dem AN zusammenarbeiten möchte.
rasgueadoGT:
--- Zitat von: Organisator am 02.11.2022 16:10 ---
--- Zitat von: rasgueadoGT am 02.11.2022 15:52 ---Aber da sieht man mal wieder, die Ehrlichen beißen die Hunde.
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Ist das so? Wenn ein Arbeitnehmer bösgläubig ist, also in dem konkreten Fall die Überzahlung der Bezüge erkennt, darauf nicht reagiert und dann noch dem AG mit der tariflichen Ausschlussfrist kommt frage ich mich, ob der AG noch weiterhin vertrauensvoll mit dem AN zusammenarbeiten möchte.
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Woraus leitest du meine Bösgläubigkeit und das frühzeitige Erkennen, dass ich zuviel Gehalt erhalten habe, ab? Also mir persönlich ist es im August aufgefallen, als ich auch die Personalstelle informierte. Ich bin -wie schon gesagt- kein Personalsachbearbeiter, wenn mein Monats-Netto also mal etwas schwankt, schiebe ich das auf Energiepauschalen, TVöD-Einmalzahlungen und ähnliches. Aber ich recherchiere nicht sofort hinterher, ob da etwas falsch berechnet wurde bei dem Rechenzentrum. Woraus schöpfst du denn dein Wissen?
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