Höhergruppierung E8 -> E9a

Begonnen von Phalaenopsis, 28.10.2022 09:35

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Phalaenopsis

Hallo zusammen,

wir sind vier Kolleg*innen an einer Universität und in der Studierendenverwaltung tätig.
Uns ist aufgefallen, dass alle anderen Universitäten unserer Stadt die selben Stellen (Tätigkeitsbereiche), die wir inne haben, mit mindestens einer E9a (manchmal auch E9b) ausschreiben.

Jetzt stellt sich die Frage, wie man am besten vorgeht, um eine Höhergruppierung zu "beantragen".

Könnt ihr uns hierzu Tipps geben? Vorab an den PR wenden?

Viele Grüße  :)

Organisator

Als erstes wäre sich eine fundierte Rechtsmeinung zu bilden, warum der Arbeitgeber bei der Bewertung eurer Tätigkeiten nach E8 irrt. Wenn ihr zu dem Schluss kommt, das die Tätigkeiten höher eingruppiert sind, wäre dies gegenüber dem AG einzufordern.

Isie

Es ist durchaus möglich, dass die gleiche Tätigkeit zur Eingruppierung in verschiedene Entgeltgruppen führt. Das kann z. B. durch einen unterschiedlichen Zeitanteil der einzelnen Arbeitsvorgänge der Fall sein. Ihr müsst schauen, welche Arbeitsvorgänge innerhalb der von euch auszuübenden Tätigkeit anfallen und welche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung dadurch erfüllt werden und welcher Entgeltgruppe diese entsprechen. Die Eingruppierung unterliegt nicht der Ausschlussfrist, die Entgeltzahlung aber schon. Um das Verfallen des Entgeltanspruchs zu verhindern bzw. zu stoppen, müsst ihr ggf. die Entgeltzahlung nach der zutreffenden Entgeltgruppe schriftlich einfordern.

Albeles

Habt ihr mal den AG gefragt wie das zu Stande kommt? Vielleicht ändert er ja etwas von sich aus daran.

Oft wird versucht wenn Stellen mehrfach nach Ausschreibung "leergelaufen" sind, diese dann durch eine erhöhte EG aufzuwerten.
Ansonsten wie schon beschrieben muss die Stelle bzw. deren Tätigkeiten erstmal bewertet werden. Existiert das schon mit Zeit Anteilen?

E15TVL

Zitat von: Phalaenopsis in 28.10.2022 09:35
wir sind vier Kolleg*innen
Kolleg? Vom lateinischen collegium? Innen? Ich ahne bereits, dass selbst die E8 schon zu viel ist.