Autor Thema: Arbeitgeberwechsel von TVL E6 nach TVÖD 9a  (Read 1744 times)

Olienebiene

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Arbeitgeberwechsel von TVL E6 nach TVÖD 9a
« am: 28.10.2022 16:38 »
Hallo zusammen,

ich habe ein attraktives Jobangebot das mit einem Wechsel des Arbeitgebers von TVL E6 Stufe 5 nach TVÖD 9a (Stellenbewertung) verbunden ist. Ich bin 55 und seit knapp 25 Jahren im öffentlichen Dienst (Sparkasse BAT, Universität TVL und jetzt neu Kommunale Stadtverwaltung TVÖD). Meine Fragen:
a) ist eine Eingruppierung in 9a sofort möglich? Oder muss ich erst 7 und 8 durchlaufen. Das wäre in meinem Alter sinnlos für mich
b) Was passiert mit meiner Stufenzuordnung? Kann ich in 5 bleiben oder falle ich zurück.
c) kann ich ggf bezügl. des Gehalts durch den Wechsel des Tarifs schlechter gestellt werden als?
d) Ist alles Verhandlungssache oder sind dem neun Arbeitgeber durch die Gesetzeslage die Hände gebunden.

Würde mich über Antworten sehr freuen!
Danke und viele Grüße in die Runde
Olienebiene

JesuisSVA

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Antw:Arbeitgeberwechsel von TVL E6 nach TVÖD 9a
« Antwort #1 am: 28.10.2022 16:48 »
Eingruppierng ist nicht möglich, Eingruppierung ist. Definitiv gibt es bei Tarifbeschäftigten kein Laufbahnprinzip, die Entgeltgruppen brauchen nicht aufsteigend oder sonstwie durchlaufen werden. Ggfs. kann jedoch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ggfs. einer Eingruppierung in E9a entgegenstehen, sofern Sie räumlich, sächlich und persönlich gilt und nicht erfüllt wird.

Eine Einstellung erfolgt grundsätzlich in Stufe 1, bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Der Arbeitgeber kann förderliche Zeiten berücksichtigen in dem Umfang, in dem förderliche Zeiten tatsächlich vorliegen. Bei der Beurteilung, was förderlich ist, kommt dem Arbeitgeber ein weiter Ermessensspielraum zu. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt tariflich ein Personalgewinnungsproblem voraus, das spätestens dann nicht mehr besteht, wenn die Stelle mit Dir besetzt ist. Dies muss unbedingt VOR Vertragsschluss geklärt werden.

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeberwechsel von TVL E6 nach TVÖD 9a
« Antwort #2 am: 28.10.2022 16:49 »
Du wechselst den AG, somit hast du beim neuem AG nur Anspruch auf EG9a Stufe 1
Du kannst allerdings die Anerkennung von förderliche Zeiten für die Stufenzuordnung einfordern und damit theoretisch auch in der Stufe6 anfangen.
Allerdings muss der AG das nicht machen und das muss vor Vertragsunterschrift eingefordert und geklärt sein.
Tarifverträge sind keine Gesetze.

MarieH

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Antw:Arbeitgeberwechsel von TVL E6 nach TVÖD 9a
« Antwort #3 am: 28.10.2022 17:27 »
Lass dir die Entgeltgruppe und vorallem die verhandelte Stufe VOR Vertragsunterzeichnung schriftlich geben.