Autor Thema: Anspruch Jahressonderzahlung  (Read 1581 times)

JahBaTob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Anspruch Jahressonderzahlung
« am: 29.10.2022 00:48 »
Moin,
ich habe alte Threads schon durchforstet und auch mit Google etliche Beiträge recherchiert, aber leider keine -für mich verständliche - Antwort auf meine Frage erhalten.

Ich werde jetzt zum 31.10. meinen aktuellen Arbeitgeber verlassen (Bezahlung nach AVB - Paritätischer), dort steht mir lt. Aussage meiner Regionalleitung keine Jahressonderzahlung zu, weil ich November nicht mehr beschäftigt bin.

Zum 01.11. fange ich jetzt bei meinem Arbeiteber an, der nach TV-L bezahlt. Ich lese immer nur, dass als Grundlage  das Gehalt von Juni-August/Juli-September als Grundlage herangezogen wird, aber auch nur dann, wenn ich bereits sechs Monate beschäftigt war.

Verstehe ich es richtig, dass ich einfach zum falschen Datum den Job wechseln werde (zumindest im Hinblick auf die Jahressonderzahlung)?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Doso

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:Anspruch Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 29.10.2022 01:31 »
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html

Soweit ich das verstehe solltest du am 01.12 noch dort arbeiten hast du Anspruch darauf. Halt auf 2/12 Anteil.

Isie

  • Gast
Antw:Anspruch Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 29.10.2022 09:54 »
Genau, und zwar berechnet auf der Basis des Entgeltes für November als Ersatzbemessungszeitraum.