Das ist kein Prozess, es ist eine Rehctsfolge. Aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt sich die Rechtsfolge der Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Es bedarf dazu keinerlei Aktivität des Arbeitgebers, weil die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, sondern sie als Rechtsfolge bereits unmittelbar feststeht. Was eines Prozesses bedarf, ist die Bildung der Rechtsmeinung des Arbeitsgebers zur Eingruppierung. Diese berührt allerdings die Eingruppierung nicht. Auch ein Gericht legt keine Eingruppierung fest, sondern macht lediglich die Feststellung, welche Eingruppierung sich aufgrund der tariflichen Regelungen ergibt. Deshalb sind Tarifbeschäftigte auch stets korrekt eingruppiert, was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des Arbeitsgebers dazu.