Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglichkeiten der Höhergruppierung
DarkNight:
Hallo zusammen,
ich arbeite beim Land Niedersachsen und habe die EG 10 (TV-L). In meiner Behörde werden aktuell viele Verwaltungsprozesse digitalisiert. Ich bin dafür in meiner Abteilung verantwortlich und habe entsprechende Zusatztätigkeiten erhalten.
Laut meines Vorgesetzten entspricht das Aufgabenprofil nicht mehr meiner EG 10 sondern der EG 12. Die Personalabteilung hat uns das auch so bestätigt.
Meine Behörde wird in zwei Bereiche aufgeteilt. In dem einen Bereich fallen meine Tätigkeiten bereits an und werden von EG 12 Stellen bearbeitet. In meinem Bereich waren diese Tätigkeiten bislang noch nicht vorhanden. Für den weiteren Ablauf und damit auch für meine tatsächliche Höhergruppierung müsste erstmal eine Stellenbeschreibung erstellt werden. Das gibt es bislang nur für den einen Bereich, jedoch nicht für meinen. Die Erstellung gestaltet sich als sehr zeitintensiv und wird laut meines Vorgesetzten nicht innerhalb der nächsten 8 - 12 Monate abgeschlossen sein.
Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich? Ich übernehme ja schon seit Monaten mehr oder weniger nachweislich Tätigkeiten der EG 12, was für mich theoretisch monatlich etwa 500 € mehr Bruttogehalt bedeuten würde. Daher empfinde ich die Situation als sehr fragwürdig, wenn dies nur an einer fehlenden Stellenbeschreibung scheitert, die auch vermutlich in 2 Jahren noch nicht erstellt wurde.
Organisator:
Die einfachste und auch einzig rechtmäßige Möglichkeit ist, nur die übertragenen Aufgaben gemäß E10 zu übernehmen. So verhälst du dich vetragsgetreu und übst Druck auf deinen Vorgesetzten aus, dir andere Aufgaben übertragen zu lassen.
JesuisSVA:
Der Fragesteller führt doch aus, dass er diese Zusatztätigkeiten erhalten habe und die Personalabteilung davon zumindest positive Kenntnis habe. Er kann also entweder die gravierenden Organisationsmängel seines Arbeitgebers hinnehmen, diesen verklagen oder ihn verlassen und einen suchen, der seinen Scheiß auf die Reihe bekommt.
WasDennNun:
--- Zitat von: DarkNight am 29.10.2022 18:23 ---Laut meines Vorgesetzten entspricht das Aufgabenprofil nicht mehr meiner EG 10 sondern der EG 12. Die Personalabteilung hat uns das auch so bestätigt.
--- End quote ---
Also ganz einfach das dir zustehende Entgelt einfordern,
Schriftlich und notfalls per Gericht.
Was sagt denn der PR dazu? Denn offensichtlich war er ja in der Mitbestimmung, wenn dir eingruppierungsrelavante Tätigkeitsänderungen übertragen wurden.
DarkNight:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.10.2022 18:47 ---Also ganz einfach das dir zustehende Entgelt einfordern,
Schriftlich und notfalls per Gericht.
Was sagt denn der PR dazu? Denn offensichtlich war er ja in der Mitbestimmung, wenn dir eingruppierungsrelavante Tätigkeitsänderungen übertragen wurden.
--- End quote ---
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der PR darüber Bescheid weiß. Anfangs war auch noch gar nicht so klar, wie zeitintensiv sich die neuen Tätigkeiten gestaltet. Anfangs habe ich ein paar Stunden pro Woche mit verbracht. Mittlerweile werden die Prozesse aber immer umfangreicher und komplexer, sodass meine gesamte Arbeitszeit ausgefüllt ist.
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