Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglichkeiten der Höhergruppierung
Organisator:
So der pr nicht bescheid weiß, hat auch keine Höhergruppierung stattgefunden. Daher meine Vermutung, dass der Personbereich auch nicht so Recht bescheid weiß. Also keine Aufgabenübertragung stattgefunden hat. Daher zurück zu meinem ersten Post :)
DarkNight:
--- Zitat von: Organisator am 29.10.2022 22:19 ---So der pr nicht bescheid weiß, hat auch keine Höhergruppierung stattgefunden. Daher meine Vermutung, dass der Personbereich auch nicht so Recht bescheid weiß. Also keine Aufgabenübertragung stattgefunden hat. Daher zurück zu meinem ersten Post :)
--- End quote ---
Eine Höhergruppierung hat ja auch (noch) nicht stattgefunden, weil eben die Stellenbeschreibung fehlt.
Genau die gleichen Tätigkeiten finden jedoch in einem anderen Bereich der Behörde statt. Für den Bereich gibt es bereits eine Stellenbeschreibung und diese Stellen wurden in EG 12 eingruppiert. Darauf wird sich der Personalbereich wohl bezogen haben.
JesuisSVA:
Sofern eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist, hat auch eine Höhergruppierung stattgefunden. Diese ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber es auf die Reihe bekommt, das zu erkennen. Auch eine unterbliebene Beteiligung des Personalrats berührt das in keinster Weise und wäre ein reines Arbeitgeberproblem.
Organisator:
Na dann stellt sich die Frage, ob die höherwertigen Tätigkeiten wirksam übertragen wurden.@TE von wem würden sie übertragen? Vom Personalbereich?
DarkNight:
Dann ist hier wohl ein Missverständnis entstanden:
Ich, mit EG 10, führe Tätigkeiten aus, die für die EG 12 vorgesehen sind. Die Tätigkeiten wurden mir von meinem Vorgesetzten übertragen. Damit ich tatsächlich die EG 12 erhalte, muss eine Stellenbeschreibung vorhanden sein und diese fehlt bislang.
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