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Krankmeldung

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AndreasHL:
Hallo,

eine Kollegin (Landesbehörde) ist vier Arbeitstage krank, von Montag bis Donnerstag. Sie legt keine Krankschreibung vor, und der Dienstvorgesetzte nimmt das so hin.

Geregelt ist alles in§ 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Darf ein Vorgesetzter einfach dagegen verstoßen?

Viele Grüße

Andreas

Britta2:
Niemand weiß, was genau zwischen Mitarbeiterin und Vorgesetzten abgesprochen war.
Wenn sie rechtzeitig über die Erkrankung informiert hat und ein Attest nachreichen wird, dann passt das.
Falls sie einen der 4 Tage als Freizeitausgleich für Überstunden arechnet in Absprache mit dem Vorgesetzten - passt das auch. Bei manchen Gelegenheiten hat der Mitarbeiter auch Anspruch auf einen unbezahlten Tag ...
Wie gesagt - es gibt viele Möglichkeiten.

JesuisSVA:
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern untereinander.

Britta2:

--- Zitat von: JesuisSVA am 30.10.2022 07:58 ---Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern untereinander.

--- End quote ---

Schon. Ich hinterfrage lediglich, ob hier irgendjemand irgenjemanden ans Bein pi.. will.
Soll am Stuhl vom Chef gesägt werden und das mit Zuarbeit von hier - oder soll die Kollegin abgemahnt werden?
Vielleicht sind jene 4 Tage Abweseheit ja auch ganz anders abgerechnet, es wurde nur nicht an die große Glocke gehängt. Möglichkeit der Erledigung von Tätigkt im Homeoffice während einer Erkältung etc - gibts auch bei uns.
Trotzdem ist derjenige krank, arbeitet aber trotzdem. Und trotzdem gibts auch da Leute, denen das nicht passt. Öffentlicher Dienst halt.

JesuisSVA:
Wenn mich interessieren würde, was Du hinterfragst, hätte ich Dir eine Rolle Alufolie für einen schicken neuen Hut geschickt.

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