Autor Thema: Gesundheitsbedingte Versetzung  (Read 1456 times)

Bpbb87

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Gesundheitsbedingte Versetzung
« am: 30.10.2022 12:46 »
Mein Sohn muss gesundheitsbedingt versetzt werden. Er hat damals bei der Einstellung eine Stelle im Sozialbereich antreten dürfen, die keine Verwaltungsabschlüsse voraussetzen und sitzt aktuell mit einem BA in BWL auf einer 9a, die er aber nicht mehr ausüben kann.

Uns fehlt noch ein Attest um die Versetzung beginnen zu können aber wir fragen uns, ob man überhaupt Stellen für Ihn finden kann, ohne direkten Verwaltungsfachwirt? Wird bei der Versetzung im Wege stehen, dass er keinen Verwaltungsfachwirt, sondern ein normales BA Studium hat? Die Frage steht im Raum, da ja sonst keine Möglichkeit einer Versetzung bestehen würde und somit die Kündigung im Raum stehen würde.

JesuisSVA

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Antw:Gesundheitsbedingte Versetzung
« Antwort #1 am: 30.10.2022 12:58 »
Eine Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, siehe Protokollerklärung Nr. 2 zu § 4 Abs. 1 TVÖD. Eine Versetzung berührt also die auszuübende Tätigkeit nicht, sondern lediglich die organisatorische Einordnung.

Bpbb87

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Antw:Gesundheitsbedingte Versetzung
« Antwort #2 am: 30.10.2022 13:45 »
Also spielt der einfach BA eine Rolle oder muss es eine Verwaltungsrichtung sein ? Also kann er auch auf Stellen versetzt werden, die im Falle einer Stellenausschreibungen normalerweise einen verwaltungsabschluss vorausgesetzten würde ?

JesuisSVA

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Antw:Gesundheitsbedingte Versetzung
« Antwort #3 am: 30.10.2022 13:49 »
Stellen besitzen keinerlei tarifliche Relevanz noch würde der TVÖD deren Besetzung regeln. Tariflich ließe sich die auszuübende Tätigkeit eines Apothekers auch einem ungelernten Schulabbrecher übertragen.