Autor Thema: A12 - A13 für Lehrkräfte.. Wie steht es mit angestellten Lehrkräfte?  (Read 2029 times)

Winni

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Hallo,

laut GEW-Webseiten haben 10 Bundesländer die Besoldung für Lehrkräfte aus Grund-, Haupt- und Realschule von A12 auf 13 angehoben. Weitere Bundesländer (NRW, ggf. NI) sollen folgen.
Wie sieht es aber mit Lehrkräften, z. B. in Niedersachsen im Angestelltenverhältnis aus. Hier gibt es ja quasi zwei Kategorien:
1. Die Vollerfüller (z. Zt. nach E11 eingruppiert)
2. Lehrkräfte mit nur einem Unterrichtsfach (z. Zt. nach E10 eingruppiert)
die Gruppe 1 müsste dann ja in E12 und die Gruppe 2 in E11 eingruppiert werden.

Dann stellt sich mir noch die Frage, ob bei einer Höhergruppierung die Stufe beibehalten wird oder ggf. heruntergestuft wird. Das tritt nur bei E11/4 - E12/3 auf.

VG

JesuisSVA

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Warum sollte Gruppe 1 in E12 und Gruppe 2 in E11 eingruppiert werden, wenn das Beamtenpendant A13 ist? Die Tarifpartner haben doch extra Tabellen in die EntgO-L eingefügt, damit selbst Lehrer es verstehen.

Ist das Beamtenpendant in A13, sind Vollerfüller in E13, einfachige Teilerfüller mit wissenschaftlicher Hochschulbildung in E12 und einfachige Teilerfüller mit Hochschulbildung in E11 und Nichterfüller in E10. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 17 Abs. 4 TV-L mit den Maßgaben aus § 7 TV EntgO-L.

Winni

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Warum sollte Gruppe 1 in E12 und Gruppe 2 in E11 eingruppiert werden, wenn das Beamtenpendant A13 ist? Die Tarifpartner haben doch extra Tabellen in die EntgO-L eingefügt, damit selbst Lehrer es verstehen.

Ist das Beamtenpendant in A13, sind Vollerfüller in E13, einfachige Teilerfüller mit wissenschaftlicher Hochschulbildung in E12 und einfachige Teilerfüller mit Hochschulbildung in E11 und Nichterfüller in E10. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 17 Abs. 4 TV-L mit den Maßgaben aus § 7 TV EntgO-L.
Die Tabelle in der EntgO-L ist mir bekannt.
Das Beamtenpedant zu E10, bzw. E11 ist bei den Lehrkräften aus Grund-, Haupt- und Realschule (GHS) in Nds z. Zt. A12 und nicht A13.
Vielleicht war die Frage missverständlich. Deshalb noch einmal. Es sollen die Lehrkräfte GHS, die Beamte sind UND deshalb z. Zt. nach A12 besoldet werden voraussichtlich A13 erhalten. also wie folgt:

Aktuell:                                 
A12 - E11 oder E10               
A13 - E13 oder E12
usw..

Wenn jetzt die neue Landesregierung alle Lehrkräfte aus A12 in A13 eingruppiert, passiert dass dann in gleicher Weise mit den angestellten Lehrkräften? also aus E10 dann in E11?

JesuisSVA

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Es passiert exakt das, was die jeweilige Tabelle vorgibt: Kommt das Beamtenpendant in A13, kommen Lehrkräfte nach Abschnitt 1 und 2 Ziff. 1 in E13, nach Abschnitt 2 Ziff. 2 in E12 usw.

Winni

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Danke für die schnelle Antwort.