Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Überprüfung gleichwertige Tätigkeiten Ingenieur
QuietscheEnte:
Immer wieder interessant, dass es noch andere Hochschulen gibt, die so einen Schwachsinn durchführen.
Laut "Spid" gibt es das im TV-L nicht und jeder ist nach seinen Tätigkeiten eingruppiert.
Die Praxis zeigt aber wieder einmal das andere Extrem.
Bei uns muss man an einem sogenannten Begehungsverfahren teilnehmen, um über die E9B hinaus zu kommen.
Das bedeutet, das man ein halbes Jahr seine Tätigkeiten dokumentiert und vor einem Ausschuss einen Vortrag hält.
Danach wird man dann Höhergruppiert. Dieses Verfahren ist mittlerweile auch einfacher geworden. Dennoch reine Willkür der Hochschulen.
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