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Rückzahlung nach Kündigung
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Autor
Thema: Rückzahlung nach Kündigung (Read 1761 times)
Emil123
Newbie
Beiträge: 4
Rückzahlung nach Kündigung
«
am:
30.10.2022 18:34 »
Guten Abend,
Ich habe ab dem 01.10. meinen Arbeitgeber gewechselt und werde weiter nach Tvöd SuE bezahlt. Mir wurde bei meinem alten Arbeitgeber die Zulagen ab Juli 22 (180€) nicht bezahlt. Ich habe nun eine Nachzahlung erhalten (wahrscheinlich die restlichen Überstunden). Kann ich die nicht erhaltenen Zulagen noch einfordern?
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Koolmeise
Newbie
Beiträge: 1
Antw:Rückzahlung nach Kündigung
«
Antwort #1 am:
02.11.2022 16:19 »
Hallo Emil,
die tarifvertragliche Ausschlussfrist, in der Du Ansprüche geltend machen kannst, beträgt sechs Monate. In deinem Fall solltest du die Zulage also noch einfordern können.
VG
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