Autor Thema: Rückzahlung nach Kündigung  (Read 1761 times)

Emil123

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Rückzahlung nach Kündigung
« am: 30.10.2022 18:34 »
Guten Abend,
Ich habe ab dem 01.10. meinen Arbeitgeber gewechselt und werde weiter nach Tvöd SuE bezahlt. Mir wurde bei meinem alten Arbeitgeber die Zulagen ab Juli 22 (180€) nicht bezahlt. Ich habe nun eine Nachzahlung erhalten (wahrscheinlich die restlichen Überstunden). Kann ich die nicht erhaltenen Zulagen noch einfordern?

Koolmeise

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Antw:Rückzahlung nach Kündigung
« Antwort #1 am: 02.11.2022 16:19 »
Hallo Emil,
die tarifvertragliche Ausschlussfrist, in der Du Ansprüche geltend machen kannst, beträgt sechs Monate. In deinem Fall solltest du die Zulage also noch einfordern können.
VG