Autor Thema: Elternzeit  (Read 1948 times)

Marianne

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Elternzeit
« am: 02.11.2022 13:29 »
Bin ich verplichtet in EZ Bereitschaftsdienst zu leisten? Habe ich ein Anspruch nach Elternzeit in Zeilzeit beschäftigt zu werden?

Organisator

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Antw:Elternzeit
« Antwort #1 am: 02.11.2022 15:20 »
Bist du verpflichtet, in der Elternzeit Arbeit zu verrichten?

Marianne

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Antw:Elternzeit
« Antwort #2 am: 02.11.2022 15:44 »
Ich bin während der EZ mit einigen Stunden beschäftigt!

ACDSee

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Antw:Elternzeit
« Antwort #3 am: 02.11.2022 16:11 »
Grundsatz:
  • In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. = keine Arbeit, keine Bereitschaft.
  • Wenn du ein Kind betreust, hast du nach § 11 Abs. 1 TVöD sowie nach § 15 BEEG einen Teilzeitanspruch.
    Der Teilzeitanspruch bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis und nicht auf eine spezielle Stelle.

Soweit der Grundsatz.  Ansonsten bedarf es expliziter Angaben zu den individuell zwischen dir und deinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen. Wenn du während der EZ bereits in Teilzeit arbeitest, ist fraglich was in deinem Arbeitsvertrag konkret geregelt ist. Diesen kennen wir nicht. Daher schau doch mal rein, was dort zum Thema Bereitschaftsdienst geregelt ist. Hierzu müsste es auch eine Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung geben.