Autor Thema: Stufenlaufzeit Elternzeit  (Read 1478 times)

VFW20172019

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Stufenlaufzeit Elternzeit
« am: 02.11.2022 13:41 »
Hallo zusammen, ich habe schon Mal das www durchsucht, aber komme mit den Antworten dort nicht klar...
Bin von Anfang Oktober 2020 bis Anfang August 2022 in Elternzeit gewesen, d.h. 22 Monate fast auf den Tag ( 2 Tage weniger).
Ich war vor der EZ bereits in E9c Stufe 3.
Die Abrechnung Dezember 2021 teilte mir mit, dass meine nächste Stufe in 10.22 erreicht wird.
Im August ( ich war noch in Urlaub von Anfang August bis 28.20.2022) teilte mir die Abrechnung mit, dass die nächste Stufe erst in 07.24 erreicht wird.
Ich habe nun hin und her gerechnet, und weiß nicht so Recht warum der Zeitpunkt jetzt verschoben wurde ( werde aber auf der Personalabteilung nachfragen, nur will ich ja vorbereitet sein ;) )
Ist es üblich, dass die Stufenlaufzeit während der Elternzeit unterbrochen wird?

PiA

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #1 am: 02.11.2022 16:09 »
Hallo,

in § 17 Abs. 3 S. 2 TVöD heißt es:
Zitat
Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren sind unschädlich, werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.

Elternzeit mit voller Freistellung hemmt - im Gegensatz zur gesetzlichen Mutterschutzfrist - die Stufenlaufzeit.

Der Stufenaufstieg wurde - wenn ich richtig gerechnet habe - um 19 Monate 'verschoben'. Das würde passen, wenn in den benannten knapp 22 Monaten auf die Mutterschutzfrist enthalten war.

VG PiA

VFW20172019

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #2 am: 02.11.2022 16:40 »
Hallo, danke für die Antwort. Nein es waren reine 22 Monate Elternzeit. Mutterschutz habe ich schon rausgerechnet.
Es gibt doch aber eine Regelung, dass die Elternzeit bis zu 5 Jahre unschädlich ist. Das habe ichom www gefunden und weiss nicht so Recht was jetzt gilt.
Es sind doch aber 21 Monate um die sich die Zeit nach hinten verschoben hat, also von 10.22 nach ,7.24.

PiA

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Antw:Stufenlaufzeit Elternzeit
« Antwort #3 am: 02.11.2022 18:51 »
Sorry, ja... 2 + 7 + 12 sind 21...

Bis zu fünf Jahre unschädlich bezieht sich darauf, dass man wg. Unterbrechung auch zurückgestuft werden kann. Dies geschied idR nach drei, bei Elternzeit aber erst nach fünf Jahren vollständiger 'Nichttätigkeit'. Spätestens dann sollte man zumindest in Teilzeit zurückgekehrt sein.