Autor Thema: Vermögenswirksame Leistungen - Einstellung  (Read 1376 times)

FrankFurter

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Vermögenswirksame Leistungen - Einstellung
« am: 03.11.2022 00:53 »
Hallo liebe Community,

hier ist wieder ein interessanter Fall in den Akten.
VWL + Abzug irgendwann in der Vergangenheit angelegt
längerfristige Erkrankung
05/21 Beginn KGZ, letzter Abzug zur Bausparkasse o.ä.
06/21 Nur KGZ (mit VL enthalten)...
...
im Nov sehe ich im Programm das Ende des Abzugs für 11/21
12/21 letzter Monat KGZ (mit VL ( es wurde die VL nicht gestrichen (separates Fenster)


05/22 Beginn der Arbeit, kein Abzug aber VL gibts wieder die 6,65 ...

Abgesehen von der Tatsache, dass AN wohl informieren muss, dass er Geld erhält, was nicht sein darf, würde mich nun interessieren, wie lange die VL noch aktiv sein müsste?
Endet diese mit dem letzten Abzug 05/21? Oder hat es seine Richtigkeit, dass kein Abzug vorgenommen wird, wenn jemand im kompletten Monat im KGZ ist, er aber trotzdem VL  enthalten hat? Hätte dann spätestens zum 11/21 als der Abzug rausgenommen wurde auch die VL rausgenommen werden müssen?

Danke

Frankfurter

Isie

  • Gast
Antw:Vermögenswirksame Leistungen - Einstellung
« Antwort #1 am: 03.11.2022 12:47 »
Solange der AG VL zahlen muss, muss er auch abführen. Er muss aber nur soviel abführen, wie vorhanden ist. Während des KGZ-Zeitraumes steht VL zu, also muss diese auch abgeführt werden. Ab Arbeitsaufnahme muss der vereinbarte Betrag abgeführt werden.