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Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?

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DerMeister:
Hallo Zusammen,

also, ich spiel das Ganze dann jetzt mal durch: Von E9a Stufe 6 geht es bei E9b zurück auf Stufe 5, weil da das Tabellengehalt höher ist.

Der Garantiebetrag würde sich dann so berechnen: Das alte Gehalt aus E9a Stufe 6 + die bisher gezahlte Bewährungszulage aus BAT 5b + 180 EUR

Stimmt das so?

Viele Grüße,

Der Meister

Isie:
Ja, aber je nach Höhe der Vergütungsgruppenzulage kann es dazu kommen, dass der Garantiebetrag gedeckelt wird. Mehr als EG 9b Stufe 6 kann es nicht geben.

Nachtrag: Gibt es in der neuen EG in deiner Fallgruppe eine Entgeltgruppenzulage? Falls ja, wäre sie bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen.

DerMeister:
Moin Isie,

danke für deine Antwort. Ja, der Deckel auf EG9b Stufe 6 würde greifen.

--- Zitat ---Nachtrag: Gibt es in der neuen EG in deiner Fallgruppe eine Entgeltgruppenzulage?
--- End quote ---
Weiss ich nicht, wo kann man das nachlesen? Ich habe nur eine Entgeltordnung gefunden, wo es noch nichtmal die Unterscheidung E9a / E9b gibt  :(

E15TVL:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf

DerMeister:
Danke für den Link, das hilft mir weiter :)

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