Autor Thema: Jahressonderzahlung Rentnerin  (Read 1131 times)

Unwissende

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Jahressonderzahlung Rentnerin
« am: 03.11.2022 12:20 »
Hallo Zusammen,

der Angestelltenvertrag eines Mitarbeiters endete am 31.10.22. Seit dem 01.11.2022 arbeitet er als Angestellter mit geänderten Aufgaben und geänderter Eingruppierung/Einstufung bei uns weiter.
Welches Gehalt  ist denn meine Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Jahressonderzahlung? Nehme ich hier auch das Gehalt für Juli/August/September?

Grüße aus Bonn

Isie

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung Rentnerin
« Antwort #1 am: 03.11.2022 12:33 »
Das kommt darauf an, ob das Arbeitsverhältnis geendet hat und ein neues vereinbart wurde oder ob es nur insgesamt ein  Arbeitsverhältnis ist. Im ersten Fall ist das Entgelt des Monats November die Basis, im letzten Fall der Regelbemessungszeitraum; die geänderten Bedingungen spielen dann keine Rolle. In jedem Fall stehen 12/12 zu.