Das kommt darauf an, ob das Arbeitsverhältnis geendet hat und ein neues vereinbart wurde oder ob es nur insgesamt ein Arbeitsverhältnis ist. Im ersten Fall ist das Entgelt des Monats November die Basis, im letzten Fall der Regelbemessungszeitraum; die geänderten Bedingungen spielen dann keine Rolle. In jedem Fall stehen 12/12 zu.