Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Garantiebeitrag von Personalabteilung gekürzt

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klar1967:
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei diesem häufig diskutierten Thema helfen und mir ein wenig Klarheit in das Amtsdeutsch gegen.

Folgender Fall:
Ich wurde von E6/6 nach E8/4 höhergruppiert. D.h. für mich nach TV-L-Tabelle:
bei Höhergruppierung mit Überspringen ist wie folgt vorzugehen:
Es sind nacheinander zwei Ablesungen vorzunehmen:
E6/6 -> E7/5 ->                 E8/4
                (GB 89,28)         (GB 100,00)

Ist der einschlägige Garantiebetrag (100 €) geringer als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung (E8/6 3.535,15 € – E6/6 3.271,18 € = 263,97 €). Wird der Garantiebetrag– ungedeckelt – in Höhe von 100 € gewährt.

Unsere Personalabteilung sieht es aber anders und zahlt mir ein Garantiebeitrag i.H.v. 55,26 Euro aus.
Mit der Begründung:
Nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L erhält die/ der Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe einen Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach der Höhergruppierung weniger als 100 Euro beträgt. Damit soll dem Beschäftigten ein „Mindest-Beförderungsgewinn“ garantiert werden.
Bei Ihnen beträgt der Unterschiedsbetrag weniger als 100 Euro, was mit der folgenden Darstellung veranschaulicht werden soll:

Entgelt neu – E 8 Stufe 4                            3326,44 €
Entgelt  bisher – E 6 Stufe 6                        3271,18 €
Differenz = Unterschiedsbetrag                    55,26 €


?? Verstehe ich leider nicht, da darüber nichts nachzulesen gibt, oder übersehe ich was?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.

JC83:
Deine Personalstelle liegt falsch.

Neue Stufe in E 8 ist: Stufe 4 (3371.18 EUR), + Garantiebetrag i. H. v. 100.00 EUR

teclis22:
Hä?
Das macht ja gar keinen Sinn.
Hätten die 44,74 geschrieben hätte ich ja noch den Gedankengang (es wird zu 100€ Garantiebetrag aufgefüllt) nachvollziehen können, aber so ?

JC hats erklärt, du musst die 100€ bekommen.


Isie:
Dir stehen 3371,18 zu. Diese setzen sich aus deinem alten Tabellenentgelt und dem Garantiebetrag von 100 EUR zusammen. Die Darstellung in der Gehaltsmitteilung wird vermutlich EG 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag sein. Wenn das Tabellenentgelt von E 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag in Höhe von 55,26 EUR gezahlt wird, bekommst du zuviel. Der neben dem Tabellenentgelt der EG 8 St. 4 zu zahlende Restgarantiebetrag beträgt nur 44,74 EUR.

JC83:

--- Zitat von: Isie am 03.11.2022 18:18 ---Dir stehen 3371,18 zu. Diese setzen sich aus deinem alten Tabellenentgelt und dem Garantiebetrag von 100 EUR zusammen. Die Darstellung in der Gehaltsmitteilung wird vermutlich EG 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag sein. Wenn das Tabellenentgelt von E 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag in Höhe von 55,26 EUR gezahlt wird, bekommst du zuviel. Der neben dem Tabellenentgelt der EG 8 St. 4 zu zahlende Restgarantiebetrag beträgt nur 44,74 EUR.

--- End quote ---

Kannst du das näher erläutern?

"Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 [...] so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden
Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro."

Das lässt sich offenbar durchaus unterschiedlich interpretieren, oder übersehe ich hier etwas?

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