Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Garantiebeitrag von Personalabteilung gekürzt
E15TVL:
Ich sehe hier eigentlich keinen Interpretationsspielraum?
Er kommt von E6/6 (3271,18 EUR)...
von dort geht es erstmal nach E7/5 (3295,75 EUR).
Da der Unterscheidungsbetrag hier nur 24,57 EUR betragen würde, gäbe es 100,00 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Da 3371,18 EUR immer noch weniger wären als 3381,67 EUR (bei stufengleicher Höhergruppierung), müsste auch nichts gedeckelt werden. Der Garantiebetrag spielt hier aber erst einmal keine Rolle.
Von E7/5 (3295,75 EUR) geht es weiter nach E8/4 (3326,44).
Da der Unterscheidungsbetrag hier (3326,44 EUR - 3271,18 EUR = 55,26 EUR) betragen würde, gibt es wieder zum "bisherigen Tabellenentgelt" 100 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Und da auch hier nichts gedeckelt werden müsste, ist das der Betrag, der ausgezahlt wird.
Lässt sich mit meinem Rechner auch nachrechnen (letztendlich ist dort aber auch nur meine Interpretation des TV-L eingeflossen, Korrekturen und Hinweise werden gern angenommen!). Der Rechner ist jetzt auch unter einer neuen Adresse erreichbar und mit Möglichkeit zwischen Tabelle 2021 und 2023 zu wechseln:
https://tinyurl.com/hoehergruppierung
JC83:
--- Zitat von: E15TVL am 04.11.2022 08:03 ---Ich sehe hier eigentlich keinen Interpretationsspielraum?
Er kommt von E6/6 (3271,18 EUR)...
von dort geht es erstmal nach E7/5 (3295,75 EUR).
Da der Unterscheidungsbetrag hier nur 24,57 EUR betragen würde, gäbe es 100,00 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Da 3371,18 EUR immer noch weniger wären als 3381,67 EUR (bei stufengleicher Höhergruppierung), müsste auch nichts gedeckelt werden. Der Garantiebetrag spielt hier aber erst einmal keine Rolle.
Von E7/5 (3295,75 EUR) geht es weiter nach E8/4 (3326,44).
Da der Unterscheidungsbetrag hier (3326,44 EUR - 3271,18 EUR = 55,26 EUR) betragen würde, gibt es wieder zum "bisherigen Tabellenentgelt" 100 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Und da auch hier nichts gedeckelt werden müsste, ist das der Betrag, der ausgezahlt wird.
Lässt sich mit meinem Rechner auch nachrechnen (letztendlich ist dort aber auch nur meine Interpretation des TV-L eingeflossen, Korrekturen und Hinweise werden gern angenommen!). Der Rechner ist jetzt auch unter einer neuen Adresse erreichbar und mit Möglichkeit zwischen Tabelle 2021 und 2023 zu wechseln:
https://tinyurl.com/hoehergruppierung
--- End quote ---
Stimmt; ich habe mich selber verwirrt :-X
JC83:
--- Zitat von: E15TVL am 04.11.2022 08:03 ---
Lässt sich mit meinem Rechner auch nachrechnen (letztendlich ist dort aber auch nur meine Interpretation des TV-L eingeflossen, Korrekturen und Hinweise werden gern angenommen!). Der Rechner ist jetzt auch unter einer neuen Adresse erreichbar und mit Möglichkeit zwischen Tabelle 2021 und 2023 zu wechseln:
https://tinyurl.com/hoehergruppierung
--- End quote ---
Danke für die Arbeit!
Man sollte das als Sticky oben hinpacken. Schreib doch mal die Mods hierzu an?!
E15TVL:
Ja, ich schreibe den Admin mal an und mache es parallel noch etwas hübscher (im Rahmen meiner Möglichkeiten ::))
klar1967:
--- Zitat von: Isie am 03.11.2022 18:18 ---Dir stehen 3371,18 zu. Diese setzen sich aus deinem alten Tabellenentgelt und dem Garantiebetrag von 100 EUR zusammen. Die Darstellung in der Gehaltsmitteilung wird vermutlich EG 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag sein. Wenn das Tabellenentgelt von E 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag in Höhe von 55,26 EUR gezahlt wird, bekommst du zuviel. Der neben dem Tabellenentgelt der EG 8 St. 4 zu zahlende Restgarantiebetrag beträgt nur 44,74 EUR.
--- End quote ---
Ist die Aussage richtig? Wird nur die Auffüllung auf 100,00 = 44,74 Euro gezahlt?
So kommt die Personalabteilung nämlich jetzt auch an. Wie soll ich argumentieren? Nach meiner Rechnung sind es 100,00 Garantiebeitrag, wg. Stufenverlust.
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