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Garantiebeitrag von Personalabteilung gekürzt

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Isie:
Der Garantiebetrag ist der garantierte Höhergruppierungsgewinn. Du bekommst also anstelle des Tabellenentgelts deiner neuen EG dein altes Tabellenentgelt zuzüglich Garantiebetrag, wenn dein Höhergruppierungsgewinn den Garantiebetrag unterschreitet.
Das ist die tarifliche Regelung. In der Praxis ist die Darstellung oftmals anders. Dort wird das neue Tabellenentgelt zuzüglich Restgarantiebetrag ausgewiesen. Betragsmäßig stimmt es aber trotzdem.

klar1967:
Verstehe ich leider nicht, bitte in Zahlen.

klar1967:
D.h. meine Rechnung war falsch?:
nach Höherstufung in E8/4: 3326,44 + 100,-- Euro Garantiebeitrag = 3426,44 Euro neues Gehalt
?? oder
es wird gerechnet: alte EG mit Stufe E6/6 3271,18 + 100,00 Garantiebeitrag = 3371,18 + Auffüllung Garantiebeitrag  44,74 Euro = 3415,92 Euro neues Gehalt

Albeles:
Die Zahlen stehen doch oben.

Du erhältst dein altes Gehalt der EG 6/6 plus den Garantiebetrag von 100€
Das sind 3217,18€ + 100€ Garantiebetrag, also 3317,18€
Der Garantiebetrag kommt nicht auf dein neues Gehalt oben drauf, sondern auf dein altes Gehalt.
Somit hast Du die 100€ ja bekommen.

LG Albeles

Albeles:

--- Zitat von: klar1967 am 04.11.2022 12:19 ---D.h. meine Rechnung war falsch?:
nach Höherstufung in E8/4: 3326,44 + 100,-- Euro Garantiebeitrag = 3426,44 Euro neues Gehalt
?? oder
es wird gerechnet: alte EG mit Stufe E6/6 3271,18 + 100,00 Garantiebeitrag = 3371,18 + Auffüllung Garantiebeitrag  44,74 Euro = 3415,92 Euro neues Gehalt

--- End quote ---

Mehr als 3371,18€ wird es nicht!
Du kannst auch sagen Du bekommst jetzt 3326,44€ (EG 8/4)+Auffüllung 44,74€ bis zum Garantierten Betrag von 3371,18€ ( altes Gehalt E6/6 + 100€ Garantiebetrag).

Hoffe es ist jetzt verständlich ausgedrückt    :)

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