Autor Thema: Beschäftigungszeit, Stufenfestsetzung und Pensionsanspruch Soldat nach Beamter  (Read 1198 times)

Sebastian238

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Hallo an alle,

ich könnte wetten, die Antworten zu meinen Fragen existieren hier bereits schon irgendwo im Forum aber ich finde sie einfach nicht.

Kurz zu mir. Ich war von 10/2003 - 03/2018 als SaZ bei der Bundeswehr. Von 10/2016 - 06/2018 besuchte ich die BwFachS. Im Zeitraum vom 08/2018 - 07/2021 machte ich eine Ausbildung in einer obersten Bundesbehörden und bin dort jetzt im mD eingesetzt. Es besteht jetzt die Möglichkeit mich in meinem Ressort verbeamten zu lassen. Aber dazu hätte ich vorher noch ein paar Fragen.
1. Wird mir meine Beschäftigungszeit von der Bw anerkannt und wenn ja in welchem Rahmen?
2. Wird mir meine Erfahrungsstufe anerkannt, mit welcher ich die Bw verlassen habe?
3. Bestehen einbußen beim Pensionsanspruch?

Vielen Dank für eure Antworten

Asperatus

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Hallo Sebastian238,

Zu deiner Fragen:

1. Die Bw-Zeit wird dir komplett als Erfahrungszeit anerkannt (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBesG), ebenso als ruhegehaltsfähige Dienstzeit (§ 8 Abs. 1 BeamtVG).

2. Nein. Die Stufe wird anhand deiner Dienstzeit bei der Bundeswehr und weiterer berücksichtigungsfähiger Zeiten ermittelt. Da du 14 Jahre und sechs Monate Soldat auf Zeit warst, wenn ich es richtig gezählt habe, würdest du dadurch in Stufe 5 einsteigen und dann nach sechs Monaten in Stufe 6 kommen. Hinzu kommen ggf. nach Zeiten als Tarifbeschäftigter bei der obersten Bundesbehörde nach Ende der Ausbildung, sofern diese nicht für die Erlangung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind. Da kommt es drauf an, ob du diese Zeiten schon als Soldat auf Zeit erfüllt hast (Dienstgrad im vergleichbar mittleren Dienst, Tätigkeit "verwaltungsnah", keine Kampftruppe, sondern z. B. im Amt oder Stab). Die Ausbildungszeit, wo du nicht SaZ warst, wird nicht als Erfahrungszeit für die Stufenfestsetzung berücksichtigt, jedoch in der Regel als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

3. Einbußen in Bezug auf was?