Hallo Sebastian238,
Zu deiner Fragen:
1. Die Bw-Zeit wird dir komplett als Erfahrungszeit anerkannt (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBesG), ebenso als ruhegehaltsfähige Dienstzeit (§ 8 Abs. 1 BeamtVG).
2. Nein. Die Stufe wird anhand deiner Dienstzeit bei der Bundeswehr und weiterer berücksichtigungsfähiger Zeiten ermittelt. Da du 14 Jahre und sechs Monate Soldat auf Zeit warst, wenn ich es richtig gezählt habe, würdest du dadurch in Stufe 5 einsteigen und dann nach sechs Monaten in Stufe 6 kommen. Hinzu kommen ggf. nach Zeiten als Tarifbeschäftigter bei der obersten Bundesbehörde nach Ende der Ausbildung, sofern diese nicht für die Erlangung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind. Da kommt es drauf an, ob du diese Zeiten schon als Soldat auf Zeit erfüllt hast (Dienstgrad im vergleichbar mittleren Dienst, Tätigkeit "verwaltungsnah", keine Kampftruppe, sondern z. B. im Amt oder Stab). Die Ausbildungszeit, wo du nicht SaZ warst, wird nicht als Erfahrungszeit für die Stufenfestsetzung berücksichtigt, jedoch in der Regel als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
3. Einbußen in Bezug auf was?