Hallo,
ich habe in der ersten Jahreshälfte 2022 in einem befristetem AV angefangen.
Erst jetzt wurde mir der Sonderurlaub angerechnet, allerdings nur anteilig mit 3 Tagen.
Ich war oder bin mir sogar noch sicher, dass man in dem Fall den Sonderurlaub im vollen Umfang berechnet, also mit 5 Tagen. Ich finde nur leider grad die Gesetzesgrundlage nicht.
Wenn es so ist, dass mir 5 Tage zustehen, das auch so kommunizieren oder lieber nichts sagen, weil man es sich nicht mit dem Personal verscherzen möchte und man ja über die aktuelle Befristung hinaus dort arbeiten möchte?
Danke.
MfG