Autor Thema: Beschleunigung Bewerbungsverfahren / muss Bewerbungsfrist sein?  (Read 1034 times)

Alleswissenwill

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,
ich habe in meiner Abteilung Schwierigkeiten neue Kollegen zu finden, weil wir als Technikabteilung in einem Bewerbermarkt leben. Ab und zu aber gibt es dann doch eine interessante Bewerbung (jemand zieht in unsere Stadt mit der Qualifikation) und dann zieht sich aber das gesamte Verfahren über Monate hin. Überall hat jeder im Verfahren Schwierigkeiten.

Erste Hürde: Wir haben oft ein fixes Bewerbungsdatum in der Stellenanzeige, teilweise sehr lange Fristen von 4 Wochen.

Antwort unserer Personalabteilung darauf: "so lange braucht das, bis die Anzeigen in den Portalen sichtbar sind, die Leute sich bewerben ...".

Nun habe ich mich mal als Nicht-Personaler damit befasst und nirgendwo gefunden, dass eine externe Stellenanzeige eine Bewerbungsfrist haben muss. (es geht nicht um die interne Vorveröffentlichung. es geht nicht um Beamtenstellen.)

Woher leitet sich dann die gesetzliche Notwendigkeit ab, eine Frist in einer Anzeige zu setzen?
Gibt es die überhaupt noch? Ich erhalte hier von unseren Personalern keine klare Antwort und mal wird so und mal anders gehandelt.

Ist es nicht möglich, auf das Setzen eines Bewerbungsschluss zu verzichten, sondern zu schreiben:
"Veröffentlicht am X.Y.22, Die Stellenanzeige ist mind. bis zum X+14 Tage. Monat.22 gültig, danach kann sie auch kurzfristig geschlossen werden."


Danach müssen wir noch die Personalstelle "beschleunigen" und mit der Personalvertretung eine Regelung finden (was nicht unmöglich ist, wir arbeiten vertrauensvoll am selben Ziel).

viele Grüße,
Alleswissenwill