Guten Morgen, ich frage für einen Kollegen, der hier kein Mitglied ist:
Folgende Konstellation und Fakten:
- seit Jahrzehnten Tarifbeschäftigter in einer Kommune.
- Er hat gekündigt und geht am 1. Januar 23 in Rente.
- Seit 3 Monaten ist er arbeitsunfähig krank geschrieben,
- wird aber aller Voraussicht nach in der ersten Dezemberwoche wieder in den Dienst zurückkehren.
Nun die Fragen:
steht im, zumindest anteilmäßig, die Jahressonderzahlung zu? (die zugrunde liegenden Berechnungsmonate war er ja au)
Danke