Autor Thema: Einstufung / Höhergruppierung  (Read 2369 times)

seibel91

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Einstufung / Höhergruppierung
« am: 06.11.2022 15:35 »
Hallo an alle Forumsmitglieder,

ich bin seit Januar 2022 als koordinierende Fachkraft tätig. Bis heute zieht sich die Einstufung bzw. Höhergruppierung (S8a Stufe 3 im Januar/seit August Stufe 4-> S15) ...Welche Stufe steht mir zu?
Zudem habe ich als neue Info erhalten, dass die Personalstelle die Höhergruppierung erst ab Juli 2022 zustimmen kann, angeblich wegen der vielfach zitierten (auch hier im Forum) Haushaltssperre! ( >:( ) Das ist doch wohl nicht deren ernst!!?? Die Stelle war zum 01.01.22 ausgeschrieben und zu besetzen. Ich habe seit Juni Kontakt zum Personalrat und meine Ansprüche im Juni nach §37 TVL geltend gemacht. Was würdet Ihr mir raten?
Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende noch.
Beste Grüße,
Heike

JesuisSVA

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Antw:Einstufung / Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 06.11.2022 16:01 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Weder eine Zustimmung irgendeiner Stelle des Arbeitgebers noch eine Haushaltssperre haben dafür irgendeine Relevanz. Daran ändert auch der extensive Gebrauch von Satzzeichen nichts. Ist die höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen, bist Du entsprechend eingruppiert. § 37 TV-L ist eine reine Verfallensregelung und keine Rechtsgrundlage für eine Geltendmachung. Eine Höhergruppierung aus S8a nach S15 führt aus Stufe 3 in Stufe 3 und aus Stufe 4 in Stufe 4.

Isie

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Antw:Einstufung / Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 06.11.2022 16:25 »
Ein Trauerspiel, dass dein Arbeitgeber diesen Grundsatz nicht kennt: Tarifrecht bricht Haushaltsrecht. Bei einem Beamten ist die Hinausschiebung einer Beförderung wegen einer Haushaltssperre möglich. Bei einem Tarifbeschäftigten ist die Hinausschiebung einer Höhergruppierung nur dadurch möglich, dass man die beabsichtigte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit hinausschiebt. Wenn dein Arbeitgeber dir die Tätigkeit dauerhaft und wirksam übertragen hat, bist du ab dem Tag der Übertragung höhergruppiert, wie JesuisSVA bereits geschrieben hat. Weise deinen Arbeitgeber darauf hin und lass ruhig anklingen, dass dir sonst nur der Weg zum Arbeitsgericht bleibt.

seibel91

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Antw:Einstufung / Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 14.11.2022 20:14 »
@JesuisSVA: Bist du dir sicher in Hinblick auf die Einstufung? Nicht eher Stufe 1 (dürfen die das?) oder Stufe 2?

Nach mehrmaligen Erkundigungen bleibt mit wahrscheinlich wirklich nichts anderes übrig... :/ Angeblich kann ich nach mehreren Aussagen "nichts machen"...echt schlimm!

JesuisSVA

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Antw:Einstufung / Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 14.11.2022 20:25 »
Ich habe die Wirkung der maßgeblichen tariflichen Norm (§ 17 Abs. 4) doch präzise dargestellt. Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, Stufe 1 wäre ein mögliches Ergebnis einer Höhergruppierung? Und warum solltest Du nichts machen können? Isie hat doch den Weg zum Arbeitsgericht aufgezeigt.