Sehr geehrte Damen und Herren,
2017 bin ich von der EG 8 Stufe 4 in die 9a Stufe 3 auf Antrag rückwirkend höhergruppiert worden.
Nun habe ich überall gelesen, dass die Höhergruppierung stufengleich zu erfolgen hätte müssen.
Ist dem so?
Mir ist klar, dass ich die fehlende Vergütung rückwirkend nur für 3 Jahre erhalten würde.
Wie soll/muss hier vorgegangen werden?