Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte nach § 22 TVöD-V einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung. Diese entsprechende Leistung kann auch das Übergangsgeld sein, das der Träger der Rentenversicherung während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme auszahlt.
BAG (29.04.2021)
Aktenzeichen 6 AZR 215/20