Guten Tag,
"höherwertige Tätigkeiten" ist eher ein Fachbegriff aus dem TVÖD und findet bei Ihnen keine Anwendung.
Das SBesG ist für Sie das lex specialis, wenn dort nichts zutreffendes geregelt ist, gibt es auch nichts. Warum auch? Sollte Ihre Stelle mit A12 dotiert (nicht bewertet) werden, so wird dieser in der Regel ausgeschrieben, da es sich um einen förderlichen Dienstposten handelt. Darauf könnten Sie sich dann bewerben. Da Sie aber die Voraussetzungen nicht erfüllen, haben Sie nur eine Chance, wenn sich kein geeigneter Bewerber darauf bewirbt.
Im Normalfall werden Sie auf einen entsprechenden angemessenen Dienstposten gesetzt.
Sollten Sie tatsächlich der erfolgreiche Bewerber für diesen A12-DP sein, durchlaufen Sie alle notwendigen Ämter in der vorgeschriebenen Zeit. Anspruch auf Zulagen besteht nicht.