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Urlaub auszahlen lassen

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JesuisSVA:
Der gesetzliche Urlaubsanspruch und in Ermangelung einer eigenen Regelung in Folge auch der tarifliche Urlaubsanspruch kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam finanziell abgegolten werden.

Marie:

--- Zitat von: Thomasmueller am 08.11.2022 13:16 ---Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

--- End quote ---

Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.

Rumo1895:

--- Zitat von: Marie am 08.11.2022 14:29 ---
--- Zitat von: Thomasmueller am 08.11.2022 13:16 ---Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

--- End quote ---

Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.


--- End quote ---
Die Kollegen hätte man so oder so für den Urlaub alleine lassen müssen. Und zwingt ihn ja keiner den Urlaub zu nehmen wenn er ihn nicht "braucht". Gibt halt nur kein Geld fürs Urlaub verfallen lassen. Und je nach Erkrankung kann das ja vielleicht sogar sinnvoll sein über Erholungsurlaub zwischenzeitliche Entlastung zu haben - bei 30 Tagen die "über " sind kann man ja für einige Zeit eine 3 bzw. 4 Tage Woche gestalten.

WasDennNun:

--- Zitat von: Marie am 08.11.2022 14:29 ---
--- Zitat von: Thomasmueller am 08.11.2022 13:16 ---Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

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Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.

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Es geht nicht darum ob jemand krank war, sondern Arbeitsunfähig !

Eine Baggerfahrerin ist halt AU, wenn sie ein gebrochenen Fuß hat, des wegen geht es ihr nicht unbedingt sehr sehr schlecht !

Das man es sich nicht auszahlen lassen kann, hat ja den einfachen Vorteil, dass der AG kein Druck auf seine AN ausüben kann.

Rumo1895:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.11.2022 17:12 ---Das man es sich nicht auszahlen lassen kann, hat ja den einfachen Vorteil, dass der AG kein Druck auf seine AN ausüben kann.

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Wobei es für den AG finanziell interessanter sein dürfte den Resturlaub gemäß den Regelungen (Hinweis etc.) verfallen zu lassen nach dem der AN per unrechtmäßigem Druck (keine Kollegen da, keine Vertretung, die Arbeit darf nicht liegen bleiben etc.) dazu gebracht wurde den Urlaub nicht zu nehmen als dem AN regelmäßig den Jahresurlaub auszahlen zu müssen.

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