Autor Thema: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit  (Read 921 times)

DiVO

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Gibt es eine Definition bezüglich der maximalen Dauer einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit?

Beispiel: Die Stelle eines Beschäftigten ist nach EG 9a bewertet. Im Rahmen einer zeitlich befristeten Abordnung bis 2028 werden nun Tätigkeiten nach EG 11 übertragen. Anschließend übt der Beschäftigte wieder Tätigkeiten nach EG9a aus.

Ist dies als vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit oder dauerhafte Übertragung zu werten?

JesuisSVA

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Das ist vorübergehend. Es gibt keine zeitliche Grenze.