Autor Thema: Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?  (Read 5808 times)

DerMeister

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Hallo Zusammen,

ich soll eine veränderte Tätigkeit übernehmen, mit mehr Verantwortung und größerem Schwierigkeitsgrad. Eigentlich bin ich mit meiner bisherigen Tätigkeit sehr zufrieden und will den Wechsel nicht unbedingt. Der Veränderungswunsch geht auch nicht von mir aus, sondern von meinem Chef. Es gibt bei uns auch niemand anders der das übernehmen könnte, und von außen will man niemanden holen.

Ich habe signalisiert, dass Geld bei meiner Entscheidungfindung helfen könnte  ;)

Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Höhergruppierung ist bei meinem Chef vorhanden. Die Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, dass mehr als E9b für Meister nicht möglich sei, das könne man ja in der Entgeltordnung nachlesen. Ich habe in der Entgeltordnung im Bereich Meister tatsächlich nichts gefunden was über E9b hinausgeht. Das lohnt aber für mich nicht, denn ich habe schon E9a Stufe 6 und alte Zulagen aus BAT Zeiten. Durch die Deckelung des Garantiebetrags auf die Stufe6 bei E9b wird das Ganze für mich ziemlich unlohnend. Natürlich bliebe noch eine geringe Erhöhung über. Aber für das bisschen Geld den zusätzlichen Stress... das möchte ich dann eher nicht.

Darum meine Frage: Gibt es für Meister eine Möglichkeit über E9b Stufe 6 hinaus zu kommen? Oder sind irgendwelche Zulagen möglich?

Viele Grüße und Danke für eure Hilfe!

Der Meister

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #1 am: 08.11.2022 12:15 »
Selbst der ungelernte Schulabbrecher kann Tätigkeiten der E15 übertragen bekommen. Fehlt die Voraussetzung in der Person, gibt es halt die nächstniedrigere EG.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #2 am: 08.11.2022 12:17 »
Auch Meister sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, soll heißen, wenn einem Meister Ingenieurstätigkeiten oder die eines Apothekers übertragen werden, kann das sehr wohl zu einer höheren Entgeltgruppe führen. Dem Arbeitgeber ist es übrigens grundsätzlich nicht verwehrt, eine auszuübende Tätigkeit derselben Entgeltgruppe zu übertragen, ohne dass es Deines Einverständnisses bedürfte.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #3 am: 08.11.2022 12:28 »
Ich habe signalisiert, dass Geld bei meiner Entscheidungfindung helfen könnte  ;)
Du willst also übertariflich bezahlt werden, damit du eine EG9b Tätigkeit annimmst?
Oder ist die Tätigkeit weiterhin eine 9a? Dann ist deine Meinung tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant für den AG.

DerMeister

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #4 am: 08.11.2022 12:36 »
Zitat
Du willst also übertariflich bezahlt werden, damit du eine EG9b Tätigkeit annimmst?

Ich möchte, dass sich eine erhebliche Steigerung von Schwierigkeitsgrad, Verantwortung und Stress auch rechnet.

Zitat
Oder ist die Tätigkeit weiterhin eine 9a? Dann ist deine Meinung tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant für den AG.

Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht.

Bastel

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #5 am: 08.11.2022 13:00 »
"Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht."

Klär uns auf.

Kat

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #6 am: 08.11.2022 13:14 »
Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.

Rumo1895

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #7 am: 08.11.2022 13:28 »
Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.

Und angesichts der Tatsache dass der Arbeitnehmer nur zu Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet ist auch nicht unausweichlich.

DerMeister

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #8 am: 08.11.2022 13:34 »
Zitat
Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.

Ist schon klar, aber für die persönliche Entscheidung ob man für Peanuts einen neuen Arbeitsbereich übernehmen möchte schon. Wenn der AG will dass ich einen neuen Arbeitsbereich übernehme, möchte ich ordentlich dafür bezahlt werden. Sonst mache ich eben meine bisherige Tätigkeit weiterhin.

Meine Frage ging ja eher dahin, ob die Personalabteilung damit Recht hat, dass für Meister grundsätzlich bei E9b Schluss ist. Und das hat E15TV-L bzw. Jesuis SVA ja nun eindeutig beantwortet. Mal schauen, ob die Personalabteilung damit was anfangen kann oder will.

Der Level der neuen Tätigkeit ist m.E. irgendwo zwischen Techniker und Ingenieur einzuordnen. Und ja, ich weiss dass meine Meinung dazu nicht tarifrelevant ist.

DerMeister

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #9 am: 08.11.2022 13:46 »
"Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht."

Klär uns auf.

unstrittig, weil der Chef sich entsprechend geäussert hat (O-Ton etwa: Natürlich führt der neuen Aufgabenbereich zu einer Höhergruppierung. Die Personalabteilung soll die neue Eingruppierung klären.

Es geht um die Zusammenlegung von mehreren technischen Abteilungen. Bisher leite ich eine dieser Abteilungen. Der neue Aufgabenbereich wäre die Gesamtleitung

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #10 am: 08.11.2022 14:20 »
Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.

JC83

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #11 am: 08.11.2022 14:21 »

Bisher leite ich eine dieser Abteilungen.

Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #12 am: 08.11.2022 14:32 »
Und in so manchem Landesbetrieb Straßenbau leitet eine Abteilung aus 2 E4 und 3 E5 der selbst mitarbeitende Vorarbeiter in E5. Abteilung ist nunmal kein feststehender Begriff, sondern bezeichnet Organisationseinheiten mit Personal höchst unterschiedlicher Qualität und Quantität.

DerMeister

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #13 am: 08.11.2022 14:35 »
Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.

Die BAT 5b hatte ich schon, wie ich nur Ausbilder war. Später kam eine Abteilungsleitung dazu, dadurch änderte sich die Fallgruppe und es gab die Bewährungszulage. Daraus wurde dann praktisch "automatisch" die E9a. (zunächst kleine E9)

DerMeister

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #14 am: 08.11.2022 14:37 »

Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.

Was bitte ist denn AT3 bis AT5?