Autor Thema: Tausche Leistungsprämie gegen vorzeitige Höherstufung  (Read 2522 times)

Zinc

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Hallo, eine Frage in eigener Sache:

Ich erhalte zeitnah eine Leistungsprämie mit Summe x in Form einer Urkunde, zumindest zunächst, die Auszahlung erfolgt mit meinen Bezügen am Ende des Monats.

Könnte ich diese Prämie "eintauschen" in eine vorzeitige Höherstufung? Ich befinde mich aktuell noch in Stufe 3 (TVL S15) und würde erst im Juli 2025 in die Stufe 4 aufsteigen.

Wenn ja, was wäre hier der beste Weg? Sollte ich einen schriftlichen Antrag schreiben, sobald ich die Urkunde erhalten habe, oder eventuell direkt beim Geschäftsleiter ansprechen, wenn er mir die Urkunde überreichen wird?

Vielleicht gibt es ja Erfahrungsberichte, dafür wäre ich sehr dankbar.



JC83

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Antw:Tausche Leistungsprämie gegen vorzeitige Höherstufung
« Antwort #1 am: 08.11.2022 14:25 »
Bei uns gibt es im Rahmen von jährlichen Leistungsprämien die Möglichkeit der Einmalzahlungen, monatlichen Zulagen, und eben auch die Stufenverkürzung.

Stufenverkürzung ist möglich ab Stufe 3. Je nach dem wie das bei euch gehandhabt wird, wäre dies also grundsätzlich möglich. Zumindest bei uns muss mindestens die Hälfte der aktuellen Stufenlaufzeit absolviert worden sein.


Könnte ich diese Prämie "eintauschen" in eine vorzeitige Höherstufung?


Das solltest du aktiv erfragen.


Eukalyptus

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Antw:Tausche Leistungsprämie gegen vorzeitige Höherstufung
« Antwort #2 am: 09.11.2022 11:42 »
Dein Vorhaben mutet aus mehreren Gründen merkwürdig an.

a) Die Auszahlung ist vermutlich schon im System vermerkt und kann nicht zeitnah rückgängig gemacht werden.

b) Du bittest mit der Stufenvorweggewährung vermutlich um Leistung A im Gegenwert von, sagen wir, 2500 Euro und willst Leistung B im Gegenwert von, sagen wir, 1000 Euro "eintauschen"? Was für eine Art von "Tausch" soll das sein?

c) Willst du den Geschäftsführer bloßstellen, indem du die Annahme der Prämie im Moment der Übergabe verweigerst oder einen verbalen Tauschbasar eröffnest? Ebenso hinterher, wenn du dieses Anliegen schriftlich fomulierst?

Die einzige realistische Option ist deinen Vorgesetzten daraufhin rechtzeitig vorher anzusprechen, dass du "Im Buschfunk gehört hättest dass .. Prämie..kommt.... du dich über eine Prämie freust, aber eigentlich noch viel mehr über..."

FrankFurter

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Antw:Tausche Leistungsprämie gegen vorzeitige Höherstufung
« Antwort #3 am: 09.11.2022 12:20 »
Hallo,

bist du dort erst im Juli mit Stufe 3 eingestiegen? Oder arbeitest du da schon länger und hattest erst im Juli die Höherstufung in die 3?

Zinc

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Antw:Tausche Leistungsprämie gegen vorzeitige Höherstufung
« Antwort #4 am: 09.11.2022 14:23 »
Dein Vorhaben mutet aus mehreren Gründen merkwürdig an.

a) Die Auszahlung ist vermutlich schon im System vermerkt und kann nicht zeitnah rückgängig gemacht werden.

b) Du bittest mit der Stufenvorweggewährung vermutlich um Leistung A im Gegenwert von, sagen wir, 2500 Euro und willst Leistung B im Gegenwert von, sagen wir, 1000 Euro "eintauschen"? Was für eine Art von "Tausch" soll das sein?

c) Willst du den Geschäftsführer bloßstellen, indem du die Annahme der Prämie im Moment der Übergabe verweigerst oder einen verbalen Tauschbasar eröffnest? Ebenso hinterher, wenn du dieses Anliegen schriftlich fomulierst?

Die einzige realistische Option ist deinen Vorgesetzten daraufhin rechtzeitig vorher anzusprechen, dass du "Im Buschfunk gehört hättest dass .. Prämie..kommt.... du dich über eine Prämie freust, aber eigentlich noch viel mehr über..."

Hatte das Prozedere von einem anderen Kollegen gehört. Jedoch stellte sich jetzt heraus, dass dieser das scheinbar vorher wusste, dass er vorgeschlagen wird in diesem Jahr und bereits mehrere Monate im Vorfeld einen solchen Antrag gestellt hat. Er wurde dann wohl angerufen und ihm wurde statt dieser Prämie der vorzeitige Stufenaufstieg angeboten und auch gewährt. Meine Formulierung mit dem Eintauschen war hier falsch gewählt.

Mir wurde nun aber auch mitgeteilt, dass ich frühestens im nächsten Jahr einen Antrag stellen könne, da ich mindestens die Hälfte der Stufenlaufzeit durchlaufen haben müsse. Bin im Juli letzten Jahres in die 3 aufgestiegen und mit Überleitung in die "S-Tabelle" muss ich ja 4 Jahre in der 3 verbringen.

Deiner Aussage zu Punkt b.) kann ich im Übrigen nicht folgen. Wenn ich zwei Jahre früher in die nächste Stufe aufsteige, komme ich doch auch früher in die jeweils nächsten Stufen, was am Ende ein größerer Gewinn aus finanzieller Hinsicht wäre als eine Einmalzahlung, die mit dem "Weihnachtsgeld" kommt.





Eukalyptus

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Antw:Tausche Leistungsprämie gegen vorzeitige Höherstufung
« Antwort #5 am: 09.11.2022 15:13 »
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b) Du bittest mit der Stufenvorweggewährung vermutlich um Leistung A im Gegenwert von, sagen wir, 2500 Euro und willst Leistung B im Gegenwert von, sagen wir, 1000 Euro "eintauschen"? Was für eine Art von "Tausch" soll das sein?

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Deiner Aussage zu Punkt b.) kann ich im Übrigen nicht folgen. Wenn ich zwei Jahre früher in die nächste Stufe aufsteige, komme ich doch auch früher in die jeweils nächsten Stufen, was am Ende ein größerer Gewinn aus finanzieller Hinsicht wäre als eine Einmalzahlung, die mit dem "Weihnachtsgeld" kommt.

Genau das meinte ich auch: Du ziehst einen größeren finanziellen Vorteil aus dem "Tausch" (und der Arbeitgeber hat damit im Umkehrschluss einen finanziellen Nachteil) und du erwartest, dass der Arbeitgeber dem zustimmt? "Ich will mehr Geld" wäre doch die passendere Formulierung (und auch durchaus legitim).