Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Multiprofessionelles Team in Förderschule Arbeitszeitregelung Erfahrung gesucht

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superfoxi58:

--- Zitat von: JesuisSVA am 09.11.2022 16:34 ---Wer unter § 44 TV-L und die dortigen Sonderregelungen fällt, ist in der Protokollerklärung zu § 44 Nr. 1 TV-L abschließend festgelegt. Ich sehe nicht, dass die MPT darunter fielen. Also finden die Sonderregelungen des § 44 TV-L auch keine Anwendung - egal, was „da“ (wo auch immer das sein soll) steht.

--- End quote ---
Warum steht denn im AV :Grundlage ist  der Runderlass.....11.3.2022 ..Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Die Fachkräfte aus anderen Berufsgruppen, die zur Mitarbeit in Multiprofessionellen Teams an Förderschulen eingestellt werden, sind pädagogisches Personal gemäß § 58 Schulgesetz und Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L...
   Ich glaube ich versteh das nicht, ob ich jetzt Urlaub habe mit 30 Tagen im Jahr oder wie Lehrkräfte...das steht nirgendwo und ich weiß nicht ob ich als Lehrkraft urlaubsmäßig betrachtete werde..

JesuisSVA:
Mit Runderlassen kann der Arbeitgeber sich den Hintern abwischen. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

superfoxi58:

--- Zitat von: JesuisSVA am 09.11.2022 16:53 ---Mit Runderlassen kann der Arbeitgeber sich den Hintern abwischen. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

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Ach so, da steht: Für das AV gilt: der Tarifvertrag  für den öffentlichen Dienst TV-L...der Tarifvertrag  zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L und zu Regelung des Übergangsrechtes (TVÜ Länder), und da steht noch: die Tarifverträge die den TVL ergänzen..für NRW

und wo finde ich dann die Urlaubsregelung?

JesuisSVA:
In § 26 TV-L

superfoxi58:

--- Zitat von: JesuisSVA am 09.11.2022 17:11 ---In § 26 TV-L

--- End quote ---

Vielen Dank......das hilft mir weiter....

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