Aus dem DGB:
„Die letzte Landesregierung hat gemeinsam mit dem Parlament die ersten Schritte eingeleitet, um die jahrelange Unteralimentation zumindest von Be- amt*innen mit Kinder zu beheben, in dem sie den Familienzuschlag für Kin- der je nach Wohnort deutlich erhöht hat. Nachzahlungen für die eindeutig festgestellte Unteralimentation in der Vergangenheit gibt es allerdings nur für solche Beamt*innen, die sich seit Jahrzehnten dank gewerkschaftlicher Unterstützung gegen diesen Umstand gewehrt haben. Der Rest geht für die Vergangenheit leer aus. Und das, obwohl gerichtlich festgestellt ist, dass der Dienstherr seine Alimentationspflicht verletzt hat.“
Ist das unglücklich formuliert? Nachzahlung gab es doch bislang nur für Kind 3, und nicht beim regionalen Ergänzungszuschlag?