Mich irritiert die Aussage, dass der TE nach SuE S 8 eingruppiert ist, welche es schon ewig nicht mehr gibt, und nun die Tarifänderung Anwendung finden soll, was ja voraussetzt, dass der TVöD zumindest angewendet und umgesetzt wird. Da sind dem TE ja unter Umständen in den vergangenen Jahren Nachteile durch den Verbleib in der S 8 (z. B. wegen verlängerter Stufenlaufzeiten der damaligen S 8 ) entstanden. Können z. B. Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Tabellenentgelt (wenn jemand gemäß TVöD eingestellt und eingruppiert ist) geschlossen werden, obwohl der Tarif doch eigentlich so etwas nicht zulässt, oder gibt es hier Öffnungsklauseln?