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Eingruppierung Gruppenleiter mit Meister in SuE S8b?

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Karpartenboy:
Hallo Forums User,
als Gruppenleiter in einer mechanischen Fertigung einer Behindertenwerkstatt bin ich für 6 Mitarbeiter mit geistigen Behinderungen verantwortlich.
Zu meinen Aufgaben gehört die Förderung und Betreuung der Mitarbeiter sowie das Einrichten der Arbeitsplätze an mehreren Metallbearbeitungsmaschinen und die Verantwortung für Ausführung und Qualität der arbeiten durch die Mitarbeiter.
Ich selbst habe eine Ausbildung als Werkzeugmacher und Industriemeister Metall. Für die Förderung und Betreuung meiner Mitarbeiter habe ich zusätzlich die geprüfte Fachkraft zur Arbeits und Berufsförderung geistig behinderter Menschen (gFaB) gemacht.
Bisher bin ich in Tvöd SuE S8 eingestuft und demnächst in der S8a.
Meine Frage ist ob ich nicht die Kriterien für eine Einstufung in S8b durch meine Meister Ausbildung erfülle und darauf einen Anspruch habe?.
Schon Mal Recht vielen Dank für eure Antworten.

flip:
nein. Im TVÖD ist man nach seinen Aufgaben eingruppiert.
Zusätzliche Qualifikationen z.B.  als Industriemeister bringen leider gar nichts.

Karpartenboy:
Dachte weil hier steht:

Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)
Industriemeister oder Gärtnermeisterinnen / Gärtnermeister als Gruppenleiterin / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (

Eingruppierung Entgeltgruppe S 8 b:
Tätigkeitsmerkmale nach Fallgruppen:
Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen / Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5 und 6)
Handwerksmeisterinnen / Handwerksmeister, Industriemeisterinnen / Industriemeister oder Gärtnermeisterinnen / Gärtnermeister als Gruppenleiterin / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (Hi

flip:
m.E.  solltest du so oder so in S8b eingruppiert sein:
 - wegen deiner Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen ( Fallgruppe 1.  Protokollerklärung 6. Abschnitt b) )
 - als (Industrie)Meister wenn du Gruppenleiter bist ( Fallgruppe 2. )

Papagei:
Mal eine Frage aus Neugier und etwas abweichend von deiner gestellten Frage... Wieso bist du noch in der  Entgeltgruppe S 8 eingruppiert, die es seit ein paar Jahren (2015?) doch gar nicht mehr gibt?

Ansonsten bin ich bei flip, dass der Tarif für deine Tätigkeit die S 8b vorsieht.

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