Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Gruppenleiter mit Meister in SuE S8b?
			flip:
			
			Falls der Arbeitgeber weder Land, Kreis oder Kommune ist, gibt es kein "muss"!
Es sei denn, die Anwendung des TVÖD steht explizit im Arbeitsvertrag.
		
			JesuisSVA:
			
			Und wenn der TVÖD nicht Anwendung findet, hätte der Thread genau was in diesem Unterforum verloren?
		
			flip:
			
			
--- Zitat von: JesuisSVA am 18.11.2022 12:09 ---Und wenn der TVÖD nicht Anwendung findet, hätte der Thread genau was in diesem Unterforum verloren?
--- End quote ---
Es gibt im Bereich der Arbeit mit Behinderten Menschen eine erhebliche Anzahl an Arbeitgebern, die ein Entgelt nach TVÖD vorgeben, ohne den TVÖD anwenden zu müssen.
Ich beziehe mich nicht auf den TE, sondern auf die im weiteren Verlauf aufgetretenen Fragen Anderer.
		
			Papagei:
			
			Mich irritiert die Aussage, dass der TE nach SuE S 8 eingruppiert ist, welche es schon ewig nicht mehr gibt, und nun die Tarifänderung Anwendung finden soll, was ja voraussetzt, dass der TVöD zumindest angewendet und umgesetzt wird. Da sind dem TE ja unter Umständen in den vergangenen Jahren Nachteile durch den Verbleib in der S 8 (z. B. wegen verlängerter Stufenlaufzeiten der damaligen S 8 ) entstanden. Können z. B. Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Tabellenentgelt (wenn jemand gemäß TVöD eingestellt und eingruppiert ist) geschlossen werden, obwohl der Tarif doch eigentlich so etwas nicht zulässt, oder gibt es hier Öffnungsklauseln?
		
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