Autor Thema: Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit  (Read 1684 times)

Milchreis

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Hallo,
ich bitte um Hilfe in einem kniffligen Fall zur Einstufung im neuen Arbeitsverhältnis:

Mein Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (E 13/3) endete am 30.6.2021. Mein Kind ist am 15.07.2021 geboren. Da ich ohne Arbeitgeber keine Elternzeit anzeigen kann, habe ich lediglich die Agentur für Arbeit darüber informiert, aber nicht offiziell Elternzeit eingereicht. Die Agentur meinte, ich soll mich melden, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stünde, was ich bisher nicht getan habe.

Nach einem Umzug möchte ich nun wieder im öffentlichen Dienst der Länder (anderer AG, andere Aufgaben) zum 01.01.2023 anfangen und bin kurz vor Vertragsabschluss. Das Problem: SuE 11b Stufe 1 - und nicht Stufe 3 wie von mir gewünscht wegen einschlägiger Vorerfahrung.
Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 TV-L könne keine höhere Stufe gewährt werden, da ich seit Juli 2021 in keinem Beschäftigungsverhältnis stand (aber ja erstmal Mutterschutz hatte bis September, danach in Elternzeit war - aber nicht offiziell, weil ich das ohne Arbeitgeber ja nicht einreichen kann).

Meine Fragen:
1. Ist das rechtens: Im sowieso prekären Wissenschaftsbetrieb mit den vielen befristeten Arbeitsverhältnissen muss ich jetzt auch noch eine Benachteiligung hinnehmen, weil ich ein Kind bekommen habe und mich damit die neue Stelle nach der Babypause nicht in Stufe 3 eingruppieren kann?
2. Bezieht sich folgender Satz auf den Beruf, den man vorher ausgeübt hat oder den, der nun kommen soll:
"bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate." (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 S. 2 TV-L) Wenn ich vor der Pause Wissenschaftliche Mitarbeiterin war, danach aber nicht mehr als solche angestellt werde - zählen dann 12 oder 6 Monate?
3. Hat der Arbeitgeber nicht noch eine andere Möglichkeit, mich nach Stufe 3 einzugruppieren, unabhängig von dem eben zitierten Passus? (§ 16. Abs. 5 TV-L)?

Für jeden Gedanken und Hinweis bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Anna

Isie

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 09.11.2022 22:09 »
Einschlägigkeit liegt ohnehin nicht vor, da es völlig andere Aufgaben waren. Solange der neue Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist, kannst du aber die Anerkennung förderlicher Zeiten nach § 16 Abs 2 Satz 4 TV-L aushandeln.

Milchreis

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #2 am: 09.11.2022 22:27 »
Tausend Dank Isie :)
Bei § 16 Abs. 2 S. 4 TV-L zählt dann nicht, ob die "vorherige berufliche Tätigkeit" länger als 6 bzw. 12 Monate her war (definiert ebd. Nr. 3)? Weil das war ja die Argumentation, weshalb Stufe 3 nicht geht.

Isie

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #3 am: 09.11.2022 22:42 »
Die Protokollnotiz bezieht sich ausdrücklich nur auf § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L. Aber die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist anders als die Berücksichtigung einschlägiger Zeiten eine Verhandlungssache. Wenn dein potentieller neuer Arbeitgeber dich unbedingt haben will, hast du gute Karten.

Siehe auch https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3425-beruecksichtigung-foerderlicher-zeiten_idesk_PI13994_HI1796694.html

Milchreis

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #4 am: 10.11.2022 15:11 »
Tausend Dank, aber leider bringt es wohl nichts.
§ 16 Abs. 2 S. 4 geht wohl nicht, weil meine Aufgaben zu unterschiedlich sind (Auslegungssache, aber naja) und weil es sowieso "nur in Ausnahmefällen" gewährt wird. Dazu zählt mein Fall leider nicht. Bei Abs. 5 kam die gleiche Argumentation. Hätte ich bis mindestens Juni dieses Jahres noch einen Vertrag gehabt und wäre offiziell in Elternzeit (gewesen), hätten sie mich Stufe 3 einstellen können, sagen sie...

Naja, mein Gefühl ist, sie wollen nicht so richtig...
Schade, dass man durch die Geburt eines Kindes in Kombination mit dauerbefristeten Drittmittelverträgen dann auch noch im zukünftigen Arbeitsverhältnis benachteiligt wird.

Trotzdem vielen lieben Dank liebes Forum und speziell an Isie!

WasDennNun

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #5 am: 10.11.2022 16:51 »
Schade, dass man durch die Geburt eines Kindes in Kombination mit dauerbefristeten Drittmittelverträgen dann auch noch im zukünftigen Arbeitsverhältnis vom zukünftigen Arbeitgeber benachteiligt wird.
Er kann dir Stufe 3 zahlen, wenn er wollte.
Und du kannst dir einen AG suchen, der es bereit ist zu zahlen.

FrankFurter

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #6 am: 21.11.2022 17:44 »
Hallo Milchreis,

in Frage käme auch TV-L § 16 Absatz 3 ( Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. )
Wenn der AG dich also wirklich will (und brauch), könnte er also schon höher einsteigen und das entsprechend dem Personalrat so mitgeben. Bei uns fangen viele mittlerweile in der Stufe 4 direkt an, bzw. werden in den ersten Monaten hochgestuft.

CU Frankfurter

Milchreis

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #7 am: 24.11.2022 13:21 »
Danke euch,

es wurden förderliche Zeiten nicht mal inhaltlich geprüft, da das bei dieser Stelle ausgeschlossen sei. Die Stelle ist befristet bis Dez 23 und zusätzlich zum Stammpersonal - somit könne mit Deckung d. Personalbedarfs nicht argumentiert werden (obwohl ich mitbekommen habe, dass es wohl kaum Bewerbungen gab).

Im Sommer nächsten Jahres geht eine Kollegin in Rente, sodass es evtl. eine Option sein könnte, dass ich deren unbefristete Stelle dann übernehme. Dann würde ich aber weiter in Stufe 1 sein, bis eben ein Jahr vorbei ist und ganz automatisch Stufe 2 kommt.

Wenn ich es richtig verstehe, würde ich bei der neuen Ausschreibung der unbefristeten Stelle dann eine Prüfung der förderlichen Zeiten veranlassen können - aber nur, wenn ich das befristete Arbeitsverhältnis vorher nicht annehme und dann neu zu dem Arbeitgeber komme.

Wirklich unverständlich...
Mein Eindruck ist, ihnen ist das total egal, ob ich komme oder nicht. ¯\_(ツ)_/¯

Organisator

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag - Einstufung nach Elternzeit
« Antwort #8 am: 24.11.2022 17:58 »
Wirklich unverständlich...
Mein Eindruck ist, ihnen ist das total egal, ob ich komme oder nicht. ¯\_(ツ)_/¯

Dann würde ich ganz klar sagen, zu welchen Voraussetzungen du für den neuen AG arbeiten möchstest. Falls er die Voraussetungen nicht erfüllt, kommst du nicht.