Nein. Die Landkreisverwaltung hat einfach beschlossen, dass ab sofort alle in der Schulsozialarbeit in S12 eingestuft werden und wir ddies innerhalb der Frist beantragen können. Man kann auch in 11b bleiben und verliert somit kein Erfahrungsstufen. Aber natürlich ist es ärgerlich, dass man wegen der Frist wegen wenigen Monaten nicht in S12 kann, weil man dann wieder von vorne anfängt.
Daher die Frage ob die festgesetzte Frist überhaupt rechtens ist...