Autor Thema: Frage zum Unterschied TvöD vs Besoldung für eine Stellenbewertung  (Read 5110 times)

TvödVSBeamte

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Ich bin Quereinsteiger im ÖD, allerdings schon einige Jahre und bin seit 2021 in einer Kommune tätig. Auf meine Forderung hin wurde die Eingruppierung der Stelle überprüft und in diesem Zusammenhang eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt (vorher nicht vorhanden).

Die Bewertungskommission hat nun E13 Fallgruppe 1 bzw. A14 festgestellt.

Ich bin AN also werde nach TvöD behandelt, allerdings würde mich interessieren warum hier, sollte eine Verbeamtung möglich sein oder ein Beamer die Stelle übernehmen, dann nicht A13 analog gilt. Mir ist klar es gibt keinen 1-zu-1 Zusammenhang, aber ist es tatsächlich so, dass die Bewertungen so unterschiedlich sind dass E13 im Tvöd aber A14 für Beamte rauskommen kann?

Wie gesagt, habe leider vom Beamtenrecht wenig Ahnung, weil es mich nicht betrifft, aber es ist ja schon ein gewisser finanzieller Unterschied.

JesuisSVA

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Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen der Besoldung von Beamten und der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten. Bloß weil zwei Dinge eine alphanumerische Bezeichnung tragen, bedeutet das keine Artverwandtschaft. Die Besoldung von Beamten und die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten folgt gänzlich unterschiedlichen Systematiken, die teils enorm unterschiedliche Ergebnisse produzieren können. So sind Beamte, die Standesbeamte sind, zumeist A9 oder A10 besoldet, während sich für Tarifbeschäftigte in gleicher Tätigkeit in Ermangelung selbständiger Leistungen lediglich eine E6 ergibt.

Organisator

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ja, das ist tatsächlich so. Es gibt allenfalls Anhaltspunkte, die manche Arbeitgeber bzw. Dienstherren für eine Analogie nutzen. So ist z.B. für E 13 in der Regel ein wiss. Hochschulstudium erforderlich, dito für A13h.

Viele AG fordern auch für Tätigkeiten ab E9b ein Hochschulstudium analog zum gD, obwohl das tariflich nicht erforderlich ist.

Nach meiner Beobachtung sind Abweichungen von 1-2 Gruppen durchaus üblich, in Extremfällen auch wie von SVA beschrieben.

TvödVSBeamte

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Vielen Dank für die Antworten, es ist wirklich spannend wie unterschiedlich die Systeme da sind, obwohl nicht selten der gleiche Job gemacht wird.

Aber das ist wohl ein anderes Thema.

JesuisSVA

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Warum sollte denn bspw. E14 etwas mit A14 zu tun haben? Weil es zufällig die gleichen Ziffern in der alphanumerischen Bezeichnung hat? Was ist dann mit A16? Oder E9a, E9b, E9c? Allein die Überlegung ist doch bereits nach kurzem Nachdenken Unsinn.

Bob Kelso

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Warum sollte denn bspw. E14 etwas mit A14 zu tun haben? Weil es zufällig die gleichen Ziffern in der alphanumerischen Bezeichnung hat? Was ist dann mit A16? Oder E9a, E9b, E9c? Allein die Überlegung ist doch bereits nach kurzem Nachdenken Unsinn.

Möglichweise, aber nur möglicherweise, assoziieren "Unsinnige" dies, da manche / viele  Ausschreibungen eine solche Analogie herstellen und zulassen! 
Auch könnten "Unsinnige" die Unverschämtheit besitzen das Entgelt eines TB mit der Besoldung eines Beamten ( bei gleicher Tätigkeit) zu vergleichen!
Und ganz böse Menschen könnten feststellen und es auch noch wagen, dies öffentlich zu hinterfragen, dass es einige / viele/ Ausschreibungen gibt, welche deutliche monetäre Unterschiede zu Lasten der TB ergeben.

Liebe Grüße   

Dpunkt

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Es gab im § 11 BAT/BAT-O mal einen Vergleich zwischen einer Besoldungsgruppe und einer Vergütungsgruppe.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/bundesangestelltentarifvertrag-11-nebentaetigkeit_idesk_PI13994_HI736114.html

Allerdings:
"Diese vergleichende Aufstellung galt nur der Beantwortung der Frage, wie viele Mitarbeiter einem Angestellten unterstellt sind, sofern sich dessen Eingruppierung nach der Anzahl der insgesamt unterstellten Mitarbeiter richtet."

JesuisSVA

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Warum sollte denn bspw. E14 etwas mit A14 zu tun haben? Weil es zufällig die gleichen Ziffern in der alphanumerischen Bezeichnung hat? Was ist dann mit A16? Oder E9a, E9b, E9c? Allein die Überlegung ist doch bereits nach kurzem Nachdenken Unsinn.

Möglichweise, aber nur möglicherweise, assoziieren "Unsinnige" dies, da manche / viele  Ausschreibungen eine solche Analogie herstellen und zulassen! 
Auch könnten "Unsinnige" die Unverschämtheit besitzen das Entgelt eines TB mit der Besoldung eines Beamten ( bei gleicher Tätigkeit) zu vergleichen!
Und ganz böse Menschen könnten feststellen und es auch noch wagen, dies öffentlich zu hinterfragen, dass es einige / viele/ Ausschreibungen gibt, welche deutliche monetäre Unterschiede zu Lasten der TB ergeben.

Liebe Grüße   
Und manche/viele Ausschreibungen unterlassen es, eine solche Analogie herzustellen? Und das bedeutet jetzt was?

Und wenn ich jetzt Entgelt und Besoldung der zufällig ähnlich klingenden E14 und A14 vergleiche, so kommt man bei E14 auf eine Range von 56868,12-82120,65€ vs. 58495,08-75273,96 in BW oder 56871,60-72979,88 in NW oder 53669,16-72979,56 in TH. Das führt nun zu welchem Erkenntnisgewinn? Und bei den auf Anhieb 668 Stellenausschreibungen mit dieser Kombo E14/A14 treten da welche monetären Unterschiede zu Lasten der Arbeitnehmer auf?

Bob Kelso

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Warum sollte denn bspw. E14 etwas mit A14 zu tun haben? Weil es zufällig die gleichen Ziffern in der alphanumerischen Bezeichnung hat? Was ist dann mit A16? Oder E9a, E9b, E9c? Allein die Überlegung ist doch bereits nach kurzem Nachdenken Unsinn.

Möglichweise, aber nur möglicherweise, assoziieren "Unsinnige" dies, da manche / viele  Ausschreibungen eine solche Analogie herstellen und zulassen! 
Auch könnten "Unsinnige" die Unverschämtheit besitzen das Entgelt eines TB mit der Besoldung eines Beamten ( bei gleicher Tätigkeit) zu vergleichen!
Und ganz böse Menschen könnten feststellen und es auch noch wagen, dies öffentlich zu hinterfragen, dass es einige / viele/ Ausschreibungen gibt, welche deutliche monetäre Unterschiede zu Lasten der TB ergeben.

Liebe Grüße   
Und manche/viele Ausschreibungen unterlassen es, eine solche Analogie herzustellen? Und das bedeutet jetzt was?

Und wenn ich jetzt Entgelt und Besoldung der zufällig ähnlich klingenden E14 und A14 vergleiche, so kommt man bei E14 auf eine Range von 56868,12-82120,65€ vs. 58495,08-75273,96 in BW oder 56871,60-72979,88 in NW oder 53669,16-72979,56 in TH. Das führt nun zu welchem Erkenntnisgewinn? Und bei den auf Anhieb 668 Stellenausschreibungen mit dieser Kombo E14/A14 treten da welche monetären Unterschiede zu Lasten der Arbeitnehmer auf?

TB:  Keine Sozialversicherung!
       Keine Zulagen wie: verheiratet; Kinderzahl, ......

Zudem unterstelle ich Ihnen, dass Sie genau wissen, was wir TB meinen!
Liebe Grüße

JesuisSVA

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Das beantwortet keine der Fragen, was zu erwarten war.

TvödVSBeamte

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Zitat von: JesuisSVA link=topic=119409.msg262296#msg262296
date=1668075486
Warum sollte denn bspw. E14 etwas mit A14 zu tun haben? Weil es zufällig die gleichen Ziffern in der alphanumerischen Bezeichnung hat? Was ist dann mit A16? Oder E9a, E9b, E9c? Allein die Überlegung ist doch bereits nach kurzem Nachdenken Unsinn.

Möglichweise, aber nur möglicherweise, assoziieren "Unsinnige" dies, da manche / viele  Ausschreibungen eine solche Analogie herstellen und zulassen! 
Auch könnten "Unsinnige" die Unverschämtheit besitzen das Entgelt eines TB mit der Besoldung eines Beamten ( bei gleicher Tätigkeit) zu vergleichen!
Und ganz böse Menschen könnten feststellen und es auch noch wagen, dies öffentlich zu hinterfragen, dass es einige / viele/ Ausschreibungen gibt, welche deutliche monetäre Unterschiede zu Lasten der TB ergeben.

Liebe Grüße   


Wenn das System so ist, dann ist es eben derzeit so und mir ging es tatsächlich am Ende eher um die finanziellen Unterschiede als Zahl hinter dem E oder A.

Fakt ist, würde morgen meine Stelle ein verbeamteter Kollege mit gleicher Erfahrung übernehmen, dann hätte er circa 1000€ netto monatlich mehr (Unterschied E13 zu A14). Bei verheirateten Beamten oder Eltern nochmal mehr. Nun kann man sagen dafür arbeiten sie mehr Stunden (allerdings ganz schöner Stundenlohn für 1.5h die Woche) oder haben ein besonderes Dienstverhältnis ohne Streikrecht, aber ganz ehrlich für viele Beamte in der Verwaltung ist das doch gleich.

Aber offensichtlich ist dieses 2 Klassen-System ja gewollt. Mir ging es erstmal nur darum zu verstehen, ob diese Differenz so normal ist. Offensichtlich ja.

JesuisSVA

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Was genau hätte der Arbeitgeber denn mit Deinem Netto zu tun?

Organisator

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Aber offensichtlich ist dieses 2 Klassen-System ja gewollt. Mir ging es erstmal nur darum zu verstehen, ob diese Differenz so normal ist. Offensichtlich ja.

Die zwei "Klassen" gibt es auch umgekehrt. Wo der Beamte z.B. mit A6 einsteigt, kann der Tarifbeschäftigte gleich mit E9a beginnen. Oder bei Unstudierten auch mit E 11, wohingegen der Beamte auch mit A6 anfängt.

Kurzum - es gibt rein finanziell betrachtet ist mal die Situation, dass der der TB besser gestellt ist, mal der Beamte. Insofern sind es zwei Systeme, aber keine Klassen in der eine bevorteilt ist.

Bob Kelso

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Aber offensichtlich ist dieses 2 Klassen-System ja gewollt. Mir ging es erstmal nur darum zu verstehen, ob diese Differenz so normal ist. Offensichtlich ja.

Die zwei "Klassen" gibt es auch umgekehrt. Wo der Beamte z.B. mit A6 einsteigt, kann der Tarifbeschäftigte gleich mit E9a beginnen. Oder bei Unstudierten auch mit E 11, wohingegen der Beamte auch mit A6 anfängt.

Kurzum - es gibt rein finanziell betrachtet ist mal die Situation, dass der der TB besser gestellt ist, mal der Beamte. Insofern sind es zwei Systeme, aber keine Klassen in der eine bevorteilt ist.

Die Stellen, die "Nicht-Akademiker" mit E9 oder gar E11 bewerten und einstellen, würde ich gern sehen. Denn die Tätigkeiten ohne Hochschulabschluss sind zu 99 % mit kleiner E9 Bewertet. Und nach der Bewertung geht es!
Zu Ihrer "Beamten-Interpretation"!
Und auch Beamte mit der jeweiligen Laufbahnbefähigung ( hier z.B. Bachelor-Niveau) beginnen nicht mit kleiner A 9 .
Master-Absolventen erhalten A13 und höher.
 
I

Bob Kelso

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Das beantwortet keine der Fragen, was zu erwarten war.


Nach zwei Minuten diese Ausschreibung gefunden!
Hier:
https://www.stepstone.de/stellenangebote--Arzt-oder-Aerztin-m-w-d-als-Leitung-des-Staatlichen-Gesundheitsamtes-Muenchen-Regierung-von-Oberbayern--8838779-inline.html?cid=partner_oeffentlicher-dienst___SP

Hier: Arzt; TV-L: E15; St. 6; verheiratet; zwei Kinder:
Brutto: 6850,45
Abzüge: 1987,02   (29%)
NETTO: 4863,43 als TB
davon müssen dann für 2 Erwachsene und zwei Kinder noch eine Voll-PKV bezahlt werden.

Ein Beamter; Bayern A16; St.11; verheiratet und zwei Kinder  ( selbe Stelle!) erhält
Brutto: 7648,32    zzgl. Zulagen: Hier Familienzulage: 394.48
ergeben: Brutto: 8042,80 Euro
abzüglich Steuer ( keine Sozialversicherung) i.H. von 1 726, 83 Euro  ( 21,% %)
erhält dieser beamtete Arzt monatlich 6315.97 Euro netto.
Davon muss noch der Betrag des günstigeren Beihilfe-Tarifs abgezogen werden.
Liebe Grüße!