Ich bin Quereinsteiger im ÖD, allerdings schon einige Jahre und bin seit 2021 in einer Kommune tätig. Auf meine Forderung hin wurde die Eingruppierung der Stelle überprüft und in diesem Zusammenhang eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt (vorher nicht vorhanden).
Die Bewertungskommission hat nun E13 Fallgruppe 1 bzw. A14 festgestellt.
Ich bin AN also werde nach TvöD behandelt, allerdings würde mich interessieren warum hier, sollte eine Verbeamtung möglich sein oder ein Beamer die Stelle übernehmen, dann nicht A13 analog gilt. Mir ist klar es gibt keinen 1-zu-1 Zusammenhang, aber ist es tatsächlich so, dass die Bewertungen so unterschiedlich sind dass E13 im Tvöd aber A14 für Beamte rauskommen kann?
Wie gesagt, habe leider vom Beamtenrecht wenig Ahnung, weil es mich nicht betrifft, aber es ist ja schon ein gewisser finanzieller Unterschied.