Autor Thema: Welche Stufe nach internen Stellenwechseln und Höhergruppierung  (Read 3402 times)

niedersachse02

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Hallo zusammen,

ich bin in der IT tätig und derzeit EG9a S5. In naher Zukunft beende ich eine interne Qualifikation, mit welcher ich Stellen bis EG12 besetzen darf.

Ich werde vorrausichtlich in meinem Fachgebiet bleiben und angedacht ist, dass ich eine EG11 Stelle besetze. Welches vorgehen ist jetzt besser für mich? Aufgrund neuer Tätigkeiten meine Stelle neu bewerten lassen und aus einer EG9 Stelle eine EG11 Stelle machen lassen?

Oder mich auf eine ausgeschriebene EG11 Stelle meines Fachgebietes bewerben und diese besetzen?

Bei der Suche bin ich auf diesen Thread gestoßen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119079.0.html

Besteht demnach eine Chance von EG9aS5 zu EG11S5 zu kommen? Bisher dachte ich immer ich falle dann zurück auf S2/3...

Albeles

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Ich kann Dir erstmal folgendes Tool eines Users hier ans Herz legen.

http://hg-tvl.bplaced.net/

Da siehst Du wo Du finanziell landest bzw. eigentlich auch in welche Stufe Du kommst bei einer normalen HG.
Zudem ist dein Bildungsgrad nicht wirklich maßgeblich wie deine Stelle bewertet ist.
Es gibt hier den schönen Spruch: 
"Tarifbeschäftigte sind eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit"

Sprich wenn Dir eine Bedingung in der Person fehlt z.B. Master, wirst Du eine EG niedriger Eingestuft. Wenn deine Stelle aber nur E5 Tätigkeiten sind, bekommst Du auch nur E5 egal ob Du einen Master (bei Dir Fortbildung) hast oder nicht.
Heißt Dir müssen die Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, die zu einer EG11/12/13 what ever führen.
Die HG erfolgt dann nach tariflichen Regeln von E9a/5 aus.
Wobei die Vorweggewährung von bis zu 2 Stufen immer noch eine Option wäre, die der AG aber rein freiwillig machen würde und Du keinen Anspruch drauf hättest.

Organisator

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Ich werde vorrausichtlich in meinem Fachgebiet bleiben und angedacht ist, dass ich eine EG11 Stelle besetze. Welches vorgehen ist jetzt besser für mich? Aufgrund neuer Tätigkeiten meine Stelle neu bewerten lassen und aus einer EG9 Stelle eine EG11 Stelle machen lassen?

Oder mich auf eine ausgeschriebene EG11 Stelle meines Fachgebietes bewerben und diese besetzen?

Macht keinen Unterschied, wäre immer eine Höhergruppierung.

Isie

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Es kommt auf den Zeitpunkt an. Wenn dir bereits neue Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden, die zu einer höheren Entgeltgruppe führen, bist du ab dem Zeitpunkt der wirksamen Übertragung höhergruppiert. Wenn dir erst künftig höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, bist du erst ab dann höhergruppiert. Erreichst du in nächster Zeit die Stufe 6 der EG 9a? Dann wäre das der perfekte Zeitpunkt für die Höhergruppierung.

Alpha1

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Hallo in die Runde.
Zu oben genannten Tool habe ich eine Frage:

gebe ich dort von EG 9a S5 zu EG 9b ein, kommt: neue Stufe in 9b ist 4 (4011,78 €) enthält Garantiebetrag von 180,00 €.
gebe ich dort von EG 9b S4 zu EG 10 ein, kommt: neue Stufe in 10 ist 3 (4011,78 €) enthält Garantiebetrag von 180,00 €.
Bei 9b S4 in 11 kommen 4064,48 € raus. (keine Erwähnung eines Garantiebetrages)

Das ließt sich so, als würde die Höhergruppierung von 9b zu 10 gar nichts bringen und bei 9b zu 11 nur knapp 50 €. Hier wird gar kein Garantiebetrag erwähnt.
Ist das so richtig? Wird der jetzt gezahlte Garantiebetrag in die Betrachtung der neuen Stufe mit einbezogen, oder nur das reine Tabellenentgelt?

WasDennNun

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Hallo in die Runde.
Zu oben genannten Tool habe ich eine Frage:

gebe ich dort von EG 9a S5 zu EG 9b ein, kommt: neue Stufe in 9b ist 4 (4011,78 €) enthält Garantiebetrag von 180,00 €.
gebe ich dort von EG 9b S4 zu EG 10 ein, kommt: neue Stufe in 10 ist 3 (4011,78 €) enthält Garantiebetrag von 180,00 €.
Bei 9b S4 in 11 kommen 4064,48 € raus. (keine Erwähnung eines Garantiebetrages)

Das ließt sich so, als würde die Höhergruppierung von 9b zu 10 gar nichts bringen und bei 9b zu 11 nur knapp 50 €. Hier wird gar kein Garantiebetrag erwähnt.
Ist das so richtig? Wird der jetzt gezahlte Garantiebetrag in die Betrachtung der neuen Stufe mit einbezogen, oder nur das reine Tabellenentgelt?
9b zu 10 bringt 180 € mehr das ist wesentlich mehr als nichts
9as5/9bs4 zu 11s3 bringt fast 233 auch wesentlich mehr als 50

Es wird höhergruppiert und dann wird geschaut zwischen Entgelt Ausgangs eg und End eg welchen Gewinn man hat, ist er kleiner 180 gibbet die 180


JesuisSVA

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E9b in E10 bringt eben keinen Zugewinn von 180 €, wenn man, wie geschildert, aus der E9a/5 in E9b/4 höhergruppiert worden ist, somit E9a/5 plus Garantiebetrag erhält, und sodann aus E9b/4 mit dem Entgelt von E9a/5 plus Garantiebetrag in E10 höhergruppiert wird, da dort mit E9b/4 plus Garantiebetrag das Entgelt in gleicher Höhe wie zuvor (E9a/5 plus Garantiebetrag) zusteht.

WasDennNun

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E9b in E10 bringt eben keinen Zugewinn von 180 €,
Doch!
eine HG von 9bs4 zur EG10 bringt welchen Zugewinn? 180€
Eine HG von 9as5 bringt zur eg9b den gleichen Zugewinn wie eine hg von 9as5 zur eg10 ebenfalls 180€

also was ist jetzt der Inhalt deiner überflüssigen Gegenrede?  ;D

JesuisSVA

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Ein wesentlicher Inhalt ist jener, den Du in verfälschender Weise beim Zitieren angeschnitten hast. Es ergibt sich im geschilderten Fall eben kein Zugewinn. So einfach ist das.

Isie

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Ich stimme JesuisSVA zu, es sei denn, der Arbeitgeber zählt 2 Garantiebeträge, den alten plus den neuen.

Alpha1

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Erst einmal recht herzlichen Dank für die Antworten.
Vielleicht habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt.

Ich wurde von der 9a S5 in die 9b S4 höhergruppiert.
Somit erhalte ich nun 4011,78 €, in denen der Garantiebetrag von 180 € bereits enthalten ist.
Demnächst steht eine erneute HG an.
Würde ich nun von 9b S4 incl. Garantiebetrag in 10 S 3 gelangen, zeigt das Tool 4011,78 € incl. Garantibetrag von 180 € an. Das ist für mich der gleiche Betrag.
Zu EG 11 S 3 ergibt sich eine Differenz von 52,70 €.

Den Antworten von Isie und JesuisSVA entnehme ich, dass die Realität dtatsächlich so ist.
Bleibt also nur der Weg über 16.5, um für die erheblich gesteigerte Verantwortung einigermaßen entlohnt zu werden?

Albeles

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Das liegt alleine daran, das die 9a/5 gleich mit der 9b/4 von der Entlohnung ist. Du bekommst da ja schon die 180€ von der ersten HG.
Ist einfach eine unglückliche Stufe gewesen. Und ein normaler E9b/4 hätte ja auch erst gar keine 4011,78€ wie Du,  sondern nur 3831,78€. Somit hätte er ja auch ein Plus von 180€ bei seiner HG von 9b/4 nach 10/3.
Du kommst ja ursprünglich aus der 9a/5 und da es keine Stufengleiche HG gibt im TVL, ist es gefühlt ärgerlich für Dich.
Wann wäre denn die 9a/6 fällig gewesen?

Alpha1

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Das wäre erst im Januar 26 gewesen.
Vielen Dank noch einmal

WasDennNun

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Du kommst ja ursprünglich aus der 9a/5 und da es keine Stufengleiche HG gibt im TVL, ist es gefühlt ärgerlich für Dich.
Korrekt und entweder man frisst diese blöde TV Kröte und freut sich auf später mehr Geld oder man nimmt die HG nicht an oder man Handelt eine Zulage aus.

Immerhin gibt es ja noch blödere HGs, wo man zwischenzeitlich weniger Geld hat durch die HG,  aus EG11S4 z.B. da ist man schnell bei einem Break Even Point in 7 Jahren.

Bei Alpha1 ist der Gewinn ja von Tag eins vorhanden.

niedersachse02

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Sooo, interne Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Jetzt habe ich nochmal eine Frage.

Ausganglage: E9a/5 plus Entgeldgruppenzulage = 3939,07 + 102,88€ = 4041,95

Jetzt wurde meine Stelle auf EG11 "aufgewertet". Ich gehe mal davon aus, das ich jetzt in EG11/3 komme.

Wären dann 4178,29€

Also über 180€ mehr als EG9a/5

Was passiert jetzt aber mit der Entgeldgruppenzulage? Bekomme ich die in EG11 auch? Oder wie wird das gehandhabt? Sollte ich die jetzt nicht mehr bekommen, hält sich der finanzielle Mehrerlös ja zunächst 3 Jahre lang in Grenzen, bis ich in EG11/4 komme