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Welche Stufe nach internen Stellenwechseln und Höhergruppierung

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niedersachse02:
Hallo zusammen,

ich bin in der IT tätig und derzeit EG9a S5. In naher Zukunft beende ich eine interne Qualifikation, mit welcher ich Stellen bis EG12 besetzen darf.

Ich werde vorrausichtlich in meinem Fachgebiet bleiben und angedacht ist, dass ich eine EG11 Stelle besetze. Welches vorgehen ist jetzt besser für mich? Aufgrund neuer Tätigkeiten meine Stelle neu bewerten lassen und aus einer EG9 Stelle eine EG11 Stelle machen lassen?

Oder mich auf eine ausgeschriebene EG11 Stelle meines Fachgebietes bewerben und diese besetzen?

Bei der Suche bin ich auf diesen Thread gestoßen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119079.0.html

Besteht demnach eine Chance von EG9aS5 zu EG11S5 zu kommen? Bisher dachte ich immer ich falle dann zurück auf S2/3...

Albeles:
Ich kann Dir erstmal folgendes Tool eines Users hier ans Herz legen.

http://hg-tvl.bplaced.net/

Da siehst Du wo Du finanziell landest bzw. eigentlich auch in welche Stufe Du kommst bei einer normalen HG.
Zudem ist dein Bildungsgrad nicht wirklich maßgeblich wie deine Stelle bewertet ist.
Es gibt hier den schönen Spruch: 
"Tarifbeschäftigte sind eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit"

Sprich wenn Dir eine Bedingung in der Person fehlt z.B. Master, wirst Du eine EG niedriger Eingestuft. Wenn deine Stelle aber nur E5 Tätigkeiten sind, bekommst Du auch nur E5 egal ob Du einen Master (bei Dir Fortbildung) hast oder nicht.
Heißt Dir müssen die Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, die zu einer EG11/12/13 what ever führen.
Die HG erfolgt dann nach tariflichen Regeln von E9a/5 aus.
Wobei die Vorweggewährung von bis zu 2 Stufen immer noch eine Option wäre, die der AG aber rein freiwillig machen würde und Du keinen Anspruch drauf hättest.

Organisator:

--- Zitat von: niedersachse02 am 10.11.2022 09:49 ---Ich werde vorrausichtlich in meinem Fachgebiet bleiben und angedacht ist, dass ich eine EG11 Stelle besetze. Welches vorgehen ist jetzt besser für mich? Aufgrund neuer Tätigkeiten meine Stelle neu bewerten lassen und aus einer EG9 Stelle eine EG11 Stelle machen lassen?

Oder mich auf eine ausgeschriebene EG11 Stelle meines Fachgebietes bewerben und diese besetzen?

--- End quote ---

Macht keinen Unterschied, wäre immer eine Höhergruppierung.

Isie:
Es kommt auf den Zeitpunkt an. Wenn dir bereits neue Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden, die zu einer höheren Entgeltgruppe führen, bist du ab dem Zeitpunkt der wirksamen Übertragung höhergruppiert. Wenn dir erst künftig höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, bist du erst ab dann höhergruppiert. Erreichst du in nächster Zeit die Stufe 6 der EG 9a? Dann wäre das der perfekte Zeitpunkt für die Höhergruppierung.

Alpha1:
Hallo in die Runde.
Zu oben genannten Tool habe ich eine Frage:

gebe ich dort von EG 9a S5 zu EG 9b ein, kommt: neue Stufe in 9b ist 4 (4011,78 €) enthält Garantiebetrag von 180,00 €.
gebe ich dort von EG 9b S4 zu EG 10 ein, kommt: neue Stufe in 10 ist 3 (4011,78 €) enthält Garantiebetrag von 180,00 €.
Bei 9b S4 in 11 kommen 4064,48 € raus. (keine Erwähnung eines Garantiebetrages)

Das ließt sich so, als würde die Höhergruppierung von 9b zu 10 gar nichts bringen und bei 9b zu 11 nur knapp 50 €. Hier wird gar kein Garantiebetrag erwähnt.
Ist das so richtig? Wird der jetzt gezahlte Garantiebetrag in die Betrachtung der neuen Stufe mit einbezogen, oder nur das reine Tabellenentgelt?

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