Im Land Bremen bekommen die Beamten, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern und dem Bund, ihre erste Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Pension, auf Antrag, erst mit dem vollendeten 58. Lebensjahr.
Ich finde etwas ungünstig, denn für den Aufbau einer privaten Vorsorge bei einer evtl. größeren Finanzlücke, etwas spät.
Sollte man durchgäng Beamter gewesen sein, ist die eigenständige Berechnung kein Problem, aber dieses ist nicht der Regelfall in der heutien Zeit.
Ist in unserem Kreise ein Bremer Beamter/ Beamtin die bereits Pension bezieht und vorher im Angestelltenverhältnis gearbeit hat, wie verhält es sich, bekommt man unter Anrechnung der Angestelltenzeit eine Auszahlung, sprich Pension oder Rente/Pension und VBL in verscheidenen Auszahlung ?
Gab es bei jemanden eine "böses Erwachen" in irgendeiner Form, nachdem er die Auskunft mit 58. Jahren bekommen hat ?
Vielen Dank für die Antworten