Autor Thema: [HB] Auskunft über voraussichtliche Höhe der Pension im Land  (Read 1895 times)

Zauberberg

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Im Land Bremen bekommen die Beamten, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern und dem Bund, ihre erste Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Pension, auf Antrag, erst mit dem vollendeten 58. Lebensjahr.

Ich finde etwas ungünstig, denn für den Aufbau einer privaten Vorsorge bei einer evtl. größeren Finanzlücke, etwas spät.

Sollte man durchgäng Beamter gewesen sein, ist die eigenständige Berechnung kein Problem, aber dieses ist nicht der Regelfall in der heutien Zeit.

Ist in unserem Kreise ein Bremer Beamter/ Beamtin die bereits Pension bezieht und vorher im Angestelltenverhältnis gearbeit hat, wie verhält es sich, bekommt man unter Anrechnung der Angestelltenzeit eine Auszahlung, sprich Pension oder Rente/Pension und VBL in verscheidenen Auszahlung ?

Gab es bei jemanden eine "böses Erwachen" in irgendeiner Form, nachdem er die Auskunft mit 58. Jahren bekommen hat ?

Vielen Dank für die Antworten


« Last Edit: 12.11.2022 03:49 von Admin2 »

Organisator

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Ist es denn besonders schwierig, für jedes Jahr als Beamter 1,8 % zu rechnen und das Ergebnis mit der aktuellen Bruttobesoldung zu multiplizieren, um einen Anhaltspunkt zu bekommen?

Ob Angestelltenzeiten rughegehaltsfähig sind wäre ohnehin kein Bestandteil einer Pensionsauskunft.

Zauberberg

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Danke für die Antwort Organisator.

Wie gesagt 1,8 % Prozent mal Dienstjahre ist nicht das Problem.

Unbekannt ist mir, ob man eine oder mehrere Zahlungen bekommt und welche Jahre angerechnet werden.

Lt. Auskunft von Kolleg:innen soll diese Auskunft schon eine Aussage sein, was  nach dem aktiven Dienst an finaziellen Zuwendung im GANZEN zu erwarten ist.

Ozymandias

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Um VBL und gesetzliche Rente kümmert sich das Land sicherlich nicht.
Ist auch ganz einfach, es wird vermutlich nichts angerechnet, wenn man den Höchstsatz der Pension bei weitem nicht erreicht.
Bei DDU ist die Rechnung evtl. etwas komplizierter.

Organisator

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Danke für die Antwort Organisator.

Wie gesagt 1,8 % Prozent mal Dienstjahre ist nicht das Problem.

Unbekannt ist mir, ob man eine oder mehrere Zahlungen bekommt und welche Jahre angerechnet werden.

Lt. Auskunft von Kolleg:innen soll diese Auskunft schon eine Aussage sein, was  nach dem aktiven Dienst an finaziellen Zuwendung im GANZEN zu erwarten ist.

Die Pensionsstelle wird allenfalls Informationen zur Pension geben können. Welche Zeiten neben der Beamtenzeit noch ruhegehaltsfähig sind, wäre im Vorfeld zu klären.
Zu weiteren Renten, Betriebsrenten usw. wird die Pensionsstelle nichts sagen können.

Erichdoppelpunkt

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schau dir mal die beiden rechner an

1)
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/versorgungsrechner-versorgungsabschlagsrechner-0


2)
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/versorgungsrechner/versorgungsrechner_online.html

das sind die besten rechner, die ich zu dem thema finden konnte. meld dich gern mal und gib mir ein feedback zu den rechnern. ja ich weiss, die sind nicht aus bremen aber ich denke, das ergebnis sollte auf alle fälle einen sehr guten ersten anhaltspunkt bieten

Zauberberg

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Vielen Dank Erichdoppelpunkt !

Habe beide getestet !

Bei dem NRW Rechner weiß ich nicht, ob ich beim Studium an der FH, welches Dual im Beamtenverhälnis war, die Ziffer 602 (Beamter einschl. Vorbereitungsdienst) oder Ziffer 1230 ( Hochschul - und FH Ausbildung) angeben soll.
Macht bei mir immerhin knapp zwei Jahre mehr Anrechnungszeit aus, wenn es als Vorbereitungsdienst gesehen wird.

Der SH Rechner ist besser bei der Betragsberechnung und gibt Auskunft über die Entwicklung der Versorgungsausgleichs, was bei mir, leider, auch wichtig ist.

Kann den NRW Rechner empfehlen !


Organisator

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Bei dem NRW Rechner weiß ich nicht, ob ich beim Studium an der FH, welches Dual im Beamtenverhälnis war, die Ziffer 602 (Beamter einschl. Vorbereitungsdienst) oder Ziffer 1230 ( Hochschul - und FH Ausbildung) angeben soll.

Warst du denn Beamter im Vorbereitungsdienst?

Zauberberg

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Ja Organisator ! Mußte damals als Angestellter kündigen ! Bin als Beamter auf Widerruf ernannt worden, war als Insprektorenanwärter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hannover, mit einer Ehrenrunde vier Jahre, dann zwei Jahre Angestellter und danach Beamter auf Probe und später Beamter auf Lebenszeit.

Organisator

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Da die Ziffer 602 mit "Beamter einschl. Vorbereitungsdienst" beschrieben ist und du Beamter im Vorbereitungsdienst warst, klingt das doch irgenwie eindeutig.

matzl

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Mußte damals als Angestellter kündigen !
Musstest du eigentlich nicht. Oder war dein neuer Dienstherr nicht gleichzeitig dein alter Arbeitgeber?

§9 Abs. 5 „Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.“ BremBG