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[HB] Auskunft über voraussichtliche Höhe der Pension im Land
Zauberberg:
Im Land Bremen bekommen die Beamten, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern und dem Bund, ihre erste Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Pension, auf Antrag, erst mit dem vollendeten 58. Lebensjahr.
Ich finde etwas ungünstig, denn für den Aufbau einer privaten Vorsorge bei einer evtl. größeren Finanzlücke, etwas spät.
Sollte man durchgäng Beamter gewesen sein, ist die eigenständige Berechnung kein Problem, aber dieses ist nicht der Regelfall in der heutien Zeit.
Ist in unserem Kreise ein Bremer Beamter/ Beamtin die bereits Pension bezieht und vorher im Angestelltenverhältnis gearbeit hat, wie verhält es sich, bekommt man unter Anrechnung der Angestelltenzeit eine Auszahlung, sprich Pension oder Rente/Pension und VBL in verscheidenen Auszahlung ?
Gab es bei jemanden eine "böses Erwachen" in irgendeiner Form, nachdem er die Auskunft mit 58. Jahren bekommen hat ?
Vielen Dank für die Antworten
Organisator:
Ist es denn besonders schwierig, für jedes Jahr als Beamter 1,8 % zu rechnen und das Ergebnis mit der aktuellen Bruttobesoldung zu multiplizieren, um einen Anhaltspunkt zu bekommen?
Ob Angestelltenzeiten rughegehaltsfähig sind wäre ohnehin kein Bestandteil einer Pensionsauskunft.
Zauberberg:
Danke für die Antwort Organisator.
Wie gesagt 1,8 % Prozent mal Dienstjahre ist nicht das Problem.
Unbekannt ist mir, ob man eine oder mehrere Zahlungen bekommt und welche Jahre angerechnet werden.
Lt. Auskunft von Kolleg:innen soll diese Auskunft schon eine Aussage sein, was nach dem aktiven Dienst an finaziellen Zuwendung im GANZEN zu erwarten ist.
Ozymandias:
Um VBL und gesetzliche Rente kümmert sich das Land sicherlich nicht.
Ist auch ganz einfach, es wird vermutlich nichts angerechnet, wenn man den Höchstsatz der Pension bei weitem nicht erreicht.
Bei DDU ist die Rechnung evtl. etwas komplizierter.
Organisator:
--- Zitat von: Zauberberg am 10.11.2022 12:41 ---Danke für die Antwort Organisator.
Wie gesagt 1,8 % Prozent mal Dienstjahre ist nicht das Problem.
Unbekannt ist mir, ob man eine oder mehrere Zahlungen bekommt und welche Jahre angerechnet werden.
Lt. Auskunft von Kolleg:innen soll diese Auskunft schon eine Aussage sein, was nach dem aktiven Dienst an finaziellen Zuwendung im GANZEN zu erwarten ist.
--- End quote ---
Die Pensionsstelle wird allenfalls Informationen zur Pension geben können. Welche Zeiten neben der Beamtenzeit noch ruhegehaltsfähig sind, wäre im Vorfeld zu klären.
Zu weiteren Renten, Betriebsrenten usw. wird die Pensionsstelle nichts sagen können.
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