Das kommt darauf an, in welcher Form die Teilzeit vereinbart wurde, entweder als feste Stundenzahl oder als anteilige Stundenzahl. Wenn du fest 30 Stunden vereinbart hast, ändert sich deine Stundenzahl nicht, aber dein Entgelt verringert sich ab der Anhebung der Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte.